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Vogelgrippe Federvieh in der Börde muss in den Stall

Im gesamten Landkreis Börde gilt ab 24. November die Stallpflicht für Geflügel. Grund sind Fälle von Vogelgrippe in Deutschland.

Von Thomas Junk 15.11.2016, 16:53

Haldensleben l Rund 1,5 Millionen Hühner, Gänse, Enten und Puten werden im Landkreis Börde gehalten. Für sie alle heißt es nun: Ab in den Stall. Zwar konnte in Sachsen-Anhalt bisher noch kein Fall des Vogelgrippevirus H5N8 nachgewiesen werden, aber Fachdienstleiter und Amtsveterinär Dr. Hans-Joachim Krohm möchte auf Nummer Sicher gehen. Allerdings haben die Geflügelhalter noch eine Schonfrist. Die Verordnung kann erst einen Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt inkrafttreten. Das wäre am Donnerstag kommender Woche, 24. November.

Warum man sich für eine kreisweite Stallpflicht entschieden hat, und nicht nur in feuchten Risikogebieten wie dem Drömling, erklärt Krohm: „Wir haben so viel Niederungsgebiete im Landkreis, dazu die Flüsse und den Mittellandkanal, hätten wir die Aufstallpflicht nur für Risikogebiete verhängt, wäre ohnehin fast der gesamte Kreis betroffen gewesen.“ So könne man gleiche Bedingungen für alle Geflügelhalter, ob privat oder wirtschaftlich, schaffen. „Wir können dann in aller Ruhe und mit Augenmaß die weitere Entwicklung verfolgen“, so Krohm. Zumal man gegenwärtig gar nicht abschätzen könne, wo ein möglicher Ausgangspunkt für die Vogelgrippe sein könnte, ob es ein Rastplatz der Wildvögel ist oder Feuchtgebiete .

Krohm erklärt jedoch, dass Aufstallungspflicht nicht zwingend heißt, dass die Tiere in einen festen Stall untergebracht werden müssen. Es muss nur sichergestellt werden, dass keine Feuchtigkeit eindringen kann und keine Wildvögel zu den Tieren kommen können. Eine regenfeste Plane, dazu ein Maschendrahtzaun würde vollkommen ausreichen Da könne man sich auch ein Provisorium aus dem Baumarkt zusammenbauen.

Mit dem Inkrafttreten der Stallpflicht in der kommenden Woche werden auch Kontrollen vorgenommen. Wer gegen die Aufstallungspflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 30 000 Euro rechnen. Damit soll die Ernsthaftigkeit der Gefahr unterstrichen werden, erklärt Hans-Joachim Krohm. Schließlich gäbe es auch eine Fürsorgepflicht den anderen Geflügelhaltern gegenüber. „Wenn irgendwo ein Fall von Geflügelpest auftritt, sind ja nicht nur die Tiere von dem Halter betroffen, sondern in einem größeren Umkreis müssen dann alle Tiere getötet werden.“

Ob das H5N8-Virus für den Menschen gefährlich sein kann, steht nicht zu 100 Prozent fest. Das Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit teilt in seiner Risikoeinschätzung mit, dass bisher keine Infektionen von Menschen aufgetreten seien. Verlässliche Aussagen seien aber nicht möglich, da es nicht auszuschließen ist, dass sich das Virus im Laufe der Zeit bereits verändert hat.

Nach dem Jerichower Land, dem Saalekreis und dem Landkreis Stendal ist der Landkreis Börde inzwischen der vierte Landkreis in Sachsen-Anhalt, der die Aufstallungspflicht verordnet hat. In weiteren Landkreisen und Städten besteht die Stallpflicht nur für bestimmte Risikoregionen.

Die Verfügung sowie ein Merkblatt für Hobbyzüchter ist im Internet unter www.boerdekreis.de  nachzulesen.