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Waldbrandgefahr Verbrennen in der Börde wieder erlaubt

Die Waldbrandgefahr im nördlichen Landkreis Börde ist auf die Stufe 2 herabgesetzt worden. Verbrennen ist deshalb wieder erlaubt.

Von Julia Schneider 19.10.2018, 11:14

Haldensleben l Im nördlichen Landkreis Börde gilt seit Freitag die Waldbrandgefahrenstufe 2. Damit ist das Verbrennen von Gartenabfällen wieder erlaubt.

Laut neuer Brennordnung sollten Einwohner des Landkreises Börde eigentlich schon seit 15. Oktober trockene, verholzte Pflanzen und Pflanzenteile verbrennen dürfen. Laut Paragraf 4 der Verordnung ist das Verbrennen ab der Waldbrandgefahrenstufe 3 jedoch unzulässig. Die war kurz nach Inkrafttreten der Brennordnung eingetreten.

Nun hat das zuständige Betreuungsforstamt Flechtingen jedoch die aktuellen Waldbrandwarnstufen bekanntgegeben: Für den gesamten Landkreis Börde gilt jetzt die Gefahrenstufe 2. Wenn diese sich nicht zwischendurch noch einmal ändert, dürfen trockene Gartenabfälle noch bis zum 10. November verbrannt werden.