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Angelsport Sandauer Walter Mahn ist nun Ehrenmitglied

Von 1960 bis 1995 leitete Walter Mahn die DAV-Angelgruppe. Jetzt wurde der Senior mit der Ehrenmitgliedschaft im Landesverband geehrt.

Von Ingo Freihorst 26.11.2017, 14:00

Sandau l „Ich bin überrascht und fassungslos“ meinte der 91-jährige Walter Mahn, als er die hohe Auszeichnung aus den Händen von Uwe Bülau, dem Präsidenten des Landesanglerverbandes, entgegennahm. „Ich habe mit der Übernahme des Vorsitzes damals nur meine Pflicht getan, wir waren ein gutes Kollektiv gewesen,“ blickte das Angler-Urgestein zurück.

Eigentlich sollte der Sandauer die hohe Auszeichnung schon am 11. November in Magdeburg erhalten, doch war er damals verhindert gewesen. Doch im Kreise seiner Angler sei dies ja auch nicht verkehrt, meinte Uwe Bülau. Er war zusammen mit seinem Stellvertreter Harald Rohr extra nach Sandau gekommen, „doch dafür kamen wir sogar in der Dunkelheit gerne hierher“.

Walter Mahn genieße in der Region unter den Petrijüngern eine hohe Anerkennung, hatte Uwe Bülau erfahren. Der Senior, der im März nächsten Jahres 92 Jahre alt wird, kann wegen seiner angeschlagenen Gesundheit leider nicht mehr dem über alles geliebten Hobby nachgehen.

Walter Mahns größter Fang war ein Hecht mit zehneinhalb Pfund, er zog ihn aus Kühns Löchern, welche sich zwischen Sandau und Havelberg befinden. Es isst zwar jeden Fisch, bevorzugt aber Seefisch.

Zusammen mit Manfred Klink war er 1957 der Angelgruppe beigetreten. Walter Mahn schaffte es nach seinem Amtsantritt im Dezember 1960, die zerstrittenen Angler wieder zu einen – und zwar mit einem Ausflug nach Plau am See. Alljährlich wurden Pläne erstellt und viele Schüler mit dem Angelsport vertraut gemacht, in manchen Jahren waren es bis zu 20 Kinder. Die damalige DAV-Ortsgruppe hatte bis zu 111 Mitglieder.

Mit Gründung des DAV im Jahre 1954 kam das Turnierangeln hinzu, was auf dem Trockenen ausgetragen wird. Es gab in der DDR Kreis- und Bezirksmeisterschaften. Günter Nagel und Manfred Klink waren über Jahre die erfolgreichsten Sandauer. Die Elbestadt wurde Hochburg des Turnierangelns und blieb bis in die Gegenwart der Tradition treu.

Bei der Versammlung im Schützenhaus wertete Detlef Ballendat – Vorsitzende Steffi Koterba war entschuldigt – die jüngsten Aktionen der Ortsgruppe aus. Unter anderem hatte Jan Brandt beim Spinnangeln gesiegt, Markus Zehle beim Hegefischen in Havelberg, bei den Kindern war Tim Strawinski am erfolgreichsten gewesen. Zuletzt wurde in der Domstadt gekegelt, hierbei war Uwe Wendler wieder einmal nicht zu schlagen. Die nächste Versammlung ist am 19. Januar geplant.

Die Sandauer Sportfischer nutzten die Gelegenheit auch gleich, um sich nach den Plänen für das Schutzgebiet Natura 2000 zu erkundigen. Es herrsche viel Unmut unter den Anglern, sagte der Ex-Sandauer Klaus Bohmüller. Der Havelberger Sportfischerverein, dem auch die Sandauer angehören, hat dazu bereits eine Stellungnahme abgegeben, erklärte Falko Geitz. Kritisiert wurde unter anderem, dass das Befahren des Schönfelder Sees mit Booten bis Mitte Juni untersagt sei.

„Wir müssen schauen, was sinnvoll ist, das Landesverwaltungsamt kommt uns Anglern entgegen“, informierte Uwe Bülau. Die Auslegung entspräche nicht mehr dem tatsächlichen Stand. So ist zum Beispiel die Vorschrift, nur alle 500 Meter an der Elbe angeln zu dürfen, vom Tisch. Vor Ort gab es etliche Termine, die Protokolle gehen den Vereinen zu.

Auch wurde die Einspruchsfrist für den Angelverband bis Ende Januar verlängert. „Jeder Verein sollte sein Recht wahrnehmen und eine Kopie an uns senden“, appellierte Uwe Bülau. In der Geschäftsstelle des Landesvorstandes sitzen zwei Fachleute, die bei den Stellungnahmen Hilfe leisten.

„Die Umsetzung von Natura 2000 geht nur zusammen mit den Anglern“, meinte der Landesvorsitzende. Man wolle den Naturschutz nicht verhindern, aber ohne die Angler wären die Gewässer nicht in so einem guten Zustand wie derzeit. Probleme müssen gemeinsam gelöst werden, ohne Menschen klappt der Naturschutz nicht.

Ein Gerichtsstreit ging kürzlich im Sinne der Angler aus: Der Nabu hatte gegen die Kormoran-Verordnung geklagt, wonach diese Vögel auch abgeschossen werden können. Diese Klage wurde vom Landesverwaltungsgericht abgewiesen. Der Nabu hatte argumentiert, die Vögel hätten abgenommen, doch die Angler sammelten andere Erfahrungen. Entsprechend groß ist die Differenz bei den angegebenen Brutpaaren.