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Bauhof Winterdienst zum Ausrücken bereit

Der Winter hat sich angekündigt - mit einer ganzen Menge Schneefall. Er bedeckte Straßen und Wege mit einem weißen Teppich.

Von Wolfgang Masur 11.12.2017, 23:01

Havelberg l Für die Mitarbeiter des Winterdienstes in Havelberg, die ein eingespieltes Team sind, steht aber fest: „Der Winter kann sich ruhig noch etwas Zeit lassen, denn wir haben noch viele andere Arbeiten zu verrichten. Durch die beiden aufeinander folgenden Stürme hatten wir mit der Windbruch- und Gefahrenbeseitigung alle Hände voll zu tun“, so der Leiter des städtischen Bauhofs Volker Kanzler.

Nach den Stürmen ging es dann gleich weiter mit dem Schmücken der Stadt für das Weihnachtsfest, dem Aufstellen der Weihnachtsbäume, der Vorbereitung für das Benefizkonzert und vielen anderen Dingen.

Der erste Multicar mit Aufsatzstreuer und Schneeschild steht aber einsatzbereit zur Verfügung. Für den Fall aller Fälle.

„Nach dem Benefizkonzert hoffen wir nun darauf, dass wir die Vorbereitungen auf den Winter gründlich in Angriff nehmen und abschließen können. Der Winterdienstplan ist auch so gut wie fertig und wir stehen in den Startlöchern“, blickt Volker Kanzler voraus. Wenn der Winter sich dann von seiner weißen Seite zeigt, sind die 14 Mitarbeiter, wenn es keine Krankmeldung gibt, dann von Donnerstag bis Donnerstag im Wechsel für die Schneeräumung zuständig. „Die Kollegen beginnen am frühen Morgen um 5 Uhr zuerst in den Bereichen des KMG-Klinikums, des Polizeireviers, der Feuerwehr und der Schulwege mit der Schneeräumung. Treppen, Brücken, Fußgängerüberwege und Haltestellen folgen unverzüglich“, umschreibt Volker Kanzler die Einsatzbereiche.

Um die Kosten für anfallende Reparaturen an der Technik so gering wie möglich zu halten, kommen schneefreie Tage natürlich wie gerufen. Dann können die Winterdienstgerätschaften gewartet werden und sind für den nächsten Einsatz wieder in Ordnung. Ein Teil der anfallenden Reparaturarbeiten wird auch von den Mitarbeitern, soweit sie dazu berechtigt sind, allein ausgeführt.

In den Ortschaften Kuhlhausen, Warnau und Garz wird der städtische Bauhof seit einigen Jahren vom Agrarbetrieb Köpke KG aus Garz unterstützt. „Die Arbeiten werden hier sehr zur Zufriedenheit der Dorfbewohner und auch zu unserer Zufriedenheit ausgeführt“, lobt der Bauhofchef. Auch in Nitzow, Toppel und Dahlen kommt, bei starken Schneefällen, Hilfe vom privaten Unternehmer Michael Sengespeck, der sehr gute Arbeit leistet. Die Stadt Havelberg, Jederitz, Müggenbusch, Wöplitz, Vehlgast und Damerow werden zu 100 Prozent vom Bauhof winterdienstlich betreut. Die Organisation aller Einsätze im Winterdienst liegt in den Händen von Volker Kanzler.

In den Winterdienst sind auch die technischen Mitarbeiter der Kindertagesstätten, der Sportstätten und der Grundschule integriert. Ausreichend Streusalz für einen normalen Winter ist auch auf dem Gelände des Bauhofes eingelagert. „Wir erinnern in jedem Jahr daran, dass die Hauseigentümer ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen müssen“, betont Volker Kanzler.

In diesem Zusammenhang verweist er auf die Straßenreinigungssatzung der Stadt Havelberg, in der es unter dem Paragraph 4 heißt: (1) Bei Schneefall sind die Gehwege so zu räumen, dass sie in beiden Richtungen gut begehbar sind. Bei nicht ausgebauten Gehwegen ist ein ausreichend breiter Streifen neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn zu räumen. Bei nächtlichem Schneefall muss die Räumung bis spätestens 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis spätestens 9.00 Uhr, durchgeführt sein. Die Räumungspflicht besteht bis abends um 20.00 Uhr.

(2) Bei Glätte ist der Gehweg nach Maßgabe des Absatzes 1 mit abstumpfenden Mitteln (z. B. Sand, Splitt) zu bestreuen.

(3) Bei Tauwetter sind die Gehwege unverzüglich von Schnee und Eis zu räumen sowie die Gossen und Gully-Roste schnee- und eisfrei zu halten.

(4) Die Verwendung auftauender Mittel (Salz o. ä.) ist grundsätzlich untersagt Ausnahmsweise ist unter besonderen klimatischen Bedingungen (z. B. Eisregen), bei welchen mit dem Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine ausreichende Wirkung zu erreichen ist, sowie an gefährlichen Stellen, wie Treppen, Rampen, Brücken und starken Gefällen, die Verwendung von auftauenden Mitteln erlaubt.