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Beschluss Wasserverband muss Preise anheben

Erstmals seit der Gründung des Wasserverbandes Havelberg (TAHV) muss dieser nun auch seine Preise fürs Trinkwasser anheben.

Von Ingo Freihorst 27.01.2017, 00:01

Sandau l Seit seiner Gründung am 3. Juli 1991 hatte der Trinkwasser- und Abwasserzweckverband Havelberg (TAHV) den Arbeitspreis für das Trinkwasser nicht geändert: Der Kubikmeter Wasser kostete einen Euro. Und damit derzeit weit weniger als bei vergleichbaren Verbänden, wie Stadtwerke-Geschäftsführer Sebastian Horn am Mittwoch auf der Verbandsversammlung in Sandau erklärte. – Die Stadtwerke erledigen die Geschäfte des ehrenamtlich geführten TAHV.

Ermöglicht wurde dieser niedrige Preis in den letzten Jahren vor allem auch durch einen Gewinnvortrag, welcher langsam aber stetig abgebaut wurde. Im Jahr 2015 konnte der Verlust in Höhe von 82 000 Euro bei der Wasserversorgung durch den Gewinn im Abwasserbereich fast komplett kompensiert werden.

Doch jetzt sind die Reserven fast aufgebraucht, eine Preiserhöhung konnte nicht weiter verschoben werden. Weil eine größere finanzielle Lücke klaffen würde, muss der Netto-Arbeitspreis fürs Trinkwasser von 1,00 auf 1,14 Euro pro Kubikmeter erhöht werden. Mit der Mehrwertsteuer in Höhe von sieben Prozent sind es dann 1,22 Euro.

Auch der Grundpreis wird ab dem 1. April um 30 Prozent angehoben. Ein Drei-Personen-Haushalt würde dann statt 77 Euro im Jahr etwas über 100 Euro bezahlen. Beim Durchschnittsverbrauch von 90 Kubikmetern wären dies fürs Trinkwasser insgesamt drei Euro im Monat mehr.

Nicht nur das Finanzpolster ist fast aufgebraucht, der Verband muss wegen gestiegener gesetzlicher Auflagen auch mehr Aufwand betreiben. Alle zwei Jahre werden die Preise durch ein externes Büro neu kalkuliert. Sollte sich später herausstellen, dass zuviel Geld eingenommen wurde, werden die Preise wieder gesenkt.

Denn ein Zweckverband darf keinen Gewinn einfahren, wie Bernd Witt als Vertreter der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land erklärte. Trotz der Erhöhung liege der TAHV mit seinen Preisen und Entgelten im Vergleich mit anderen noch im niedrigen Bereich. „Wir werden die Auswirkungen beobachten“, sagte er mit Blick auf die Preiserhöhungen.

Erlöse und Aufwendungen des Verbandes werden ebenso wie die Kalkulation von der Kommunalaufsicht des Landkreises kontrolliert und genehmigt, ergänzte Havelbergs Bürgermeister Bernd Poloski. Die Verbandsversammlung müsse zwar eine kostendeckende Arbeit des Verbandes sicherstellen, eine Belastung über Gebühr wird es für die Kunden aber nicht geben.

Der Havelberger Sven Hetke wies noch auf einen weiteren wichtigen Fakt hin: Die Preise sind äußerst knapp kalkuliert, denn wenn die Zinsen irgendwann in den kommenden zwei Jahren nur um einen Prozentpunkt anziehen, sind die Einnahmen des TAHV schon nicht mehr kostendeckend.

Auch bei der Abwasserentsorgung blieben Preiserhöhungen letztendlich unvermeidlich. Um Familien mit Kindern nicht über Gebühr zu belasten, wird bei der zentralen Entsorgung lediglich der Grundpreis erhöht. Dieser steigt für den Durchschnittshaushalt von 129,60 auf 168,48 Euro im Jahr, monatlich sind ab dem 1. April also 3,26 Euro mehr zu zahlen. Der Grundpreis wird für das Vorhalten der öffentlichen Entsorgungskapazitäten entrichtet.

Besitzer von Kleinkläranlagen müssen für den Arbeitspreis nunmehr einen Euro mehr zahlen, er steigt wegen erhöhter Abfuhrkosten von 13 auf 14 Euro je abgefahrenem Kubikmeter. Gleiches gilt für die abflusslosen Sammelgruben, hier steigt der Arbeitspreis von 7,40 auf 8,90 Euro.

Neben den gestiegenen Abfuhrkosten kommen auf den Havelberger Verband weitere finanzielle Unwägbarkeiten hinzu. So gibt es für Inhaltsstoffe im Klärschlamm seit 2015 verschärfte Grenzwerte, zum Beispiel für Quecksilber. Werden diese Werte überschritten, kann dieser Klärschlamm nicht mehr in der Landwirtschaft verwertet werden, sondern muss verbrannt werden. Das kann nur in speziellen, weit entfernten Müllheizwerken erfolgen, die Entsorgungskosten würden sich um ein Vielfaches erhöhen.

Wegen der vielen Baustellen im Gefolge der Flutkatastrophe sind auch hier wegen deren Betreuung Mehrkosten entstanden. Die vielen Baustellen haben einen weiteren negativen Nebeneffekt – die an die Baufirmen zu zahlenden Kosten kletterten ebenfalls in die Höhe.

„Damit Familien mit mehreren Personen nicht noch stärker belastet werden, haben wir uns für eine Erhöhung des Grundpreises bei der zentralen Entsorgung entschieden“, bekräftigte Bürgermeister Bernd Poloski. Man habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Ein Anstieg um 30 Prozent höre sich zwar viel an, durch die Verteilung auf alle Kunden bliebe dieser aber verträglich. Die beiden Mitglieder der Verbandsversammlung – die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land und die Einheitsgemeinde Havelberg – votierten einstimmig für die Gebührenanhebungen.