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Feuerwehr Mehr Anerkennung für Kameraden

Für die Feuerwehr der Hansestadt Havelberg soll zu Beginn des Jahres 2019 eine neue Satzung in Kraft treten.

Von Andrea Schröder 26.11.2018, 18:35

Havelberg l  Dem Stadtrat liegt der Satzungsentwurf am Donnerstag zur Beschlussfassung vor. Mit einigen Änderungen gegenüber der ersten Fassung. Im April hat das Ordnungsamt in Havelberg damit begonnen, die neue Satzung auf den Weg zu bringen. Es gab Treffen mit Wehrleitern der Einheitsgemeinde und die einzelnen Paragrafen wurden mehrfach überarbeitet. Auch mit dem Ordnungsamt des Landkreises wurde der Entwurf abgestimmt. Nach dem Pferdemarkt sollten letzte Fragen geklärt werden. Der stellvertretende Leiter der Havelberger Feuerwehr Martin Schröder nutzte die Gelegenheit. Mitte Oktober wurde die Endfassung den Wehrleitern vorgestellt. Am 23. Oktober befasste sich der Ausschuss für Ordnung, Umwelt und Tourismus mit dem Thema und votierte einstimmig dafür. Dem Hauptausschuss lag am 12. November eine geänderte Fassung vor, da Stadtwehrleiter Ulrich Ziegler auf Änderungen bestand, die er erst nach der Fachausschusssitzung mitgeteilt hat, erklärte Amtsleiter André Gerdel im Hauptausschuss.

Einige seien nachvollziehbar, andere nicht. Die Mitglieder des Hauptausschusses entschieden, welche der Änderungen aufgenommen werden sollen und welche nicht. So wurde zum Beispiel der vom Stadtwehrleiter vorgeschlagene Passus bezüglich einer Brandsicherheitswache bei größeren Veranstaltungen gestrichen, weil das gesetzlich so vorgegeben ist und es eine Doppelregelung wäre.

Angeregt hatte der Stadtwehrleiter, dass der Träger der Feuerwehr die Rechtsansprüche der Kameraden gegenüber Dritten regelt – „dass wir uns für die Feuerwehrfrauen und -männer einsetzen, ist selbstverständlich“, sagte André Gerdel – und darauf hin wirkt, dass den Kameraden keine beruflichen Nachteile entstehen, wenn sie an Einsätzen, Übungen und Lehrgängen teilnehmen – „so weit dies in unseren Möglichkeiten liegt, machen wir das, in Arbeitsverhältnisse können wir aber nicht eingreifen“.

Beides ist im Entwurf eingearbeitet, der im Stadtrat an diesem Donnerstag zum Beschluss steht. Aufgenommen wurde auch der Vorschlag, dass der Gerätewart mit zur Ortswehrleitung gehört und die Wehrleitung durch weitere Funktionsträger erweitert werden kann. Jahreshauptversammlungen wurden in Mitgliederversammlungen umbenannt, damit künftig mehrere Versammlungen im Jahr möglich sind. Dass die Änderungen verhältnismäßig kurzfristig noch hinzugekommen sind, sei unglücklich, sagte André Gerdel. „Es war ein langer Prozess und wir hatten Einvernehmen in den Wehrleitungen.“

Die Satzung, die aufgrund des überarbeiteten Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes in Sachsen-Anhalt erforderlich wurde, sieht zum Beispiel Neuerungen im Organisationsaufbau einer Gemeindefeuerwehr und die gesetzliche Altersgrenze für den aktiven Dienst vor, die von 65 auf 67 angehoben worden ist. Zudem wurde eine Regelung getroffen, die es möglich macht, aktive Feuerwehrleute bei einem Dienstunfall besser abzusichern.

Die Organisationsstruktur sieht so aus, dass es künftig die Freiwillige Feuerwehr der Hansestadt Havelberg gibt, bestehend aus den Ortsfeuerwehren Havelberg, Nitzow, Jederitz, Kuhlhausen, Garz, Warnau und Vehlgast-Kümmernitz. Der Stadtwehrleiter ist Chef aller Ortsfeuerwehren. Die Stadtwehrleitung besteht aus dem Stadtwehrleiter, dem stellvertretenden Stadtwehrleiter, dem Stadtjugendwart und dem Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Havelberg.

Mit der neuen Satzung einher geht die Satzung über die Aufwandsentschädigung. Neu ist hier wie bereits berichtet, dass die Aktiven künftig für Ausbildung und Übungen eine Entschädigung in Höhe von fünf Euro erhalten sollen. Die Aufwandsentschädigung pro Einsatz nach Alarmierung durch die Rettungsleitstelle soll von fünf auf acht Euro steigen. Aufgewertet werden soll die Funktion des Gerätewartes der Feuerwehr Havelberg, der monatlich 80 Euro erhalten soll.