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Gute Erfahrungen Schiedsfrau schlichtet Streitigkeiten

Streit zu schlichten, ist das Ziel der Schiedsstellen. Ursula Rensmann hat als Schiedsfrau für Havelberg dabei gute Erfahrungen gesammelt.

Von Andrea Schröder 11.01.2017, 17:00

Havelberg l Der schwarze Aktenkoffer ist ihr Schiedsstellenbüro. Darin finden Protokoll- und Kassenbuch ebenso Platz wie Laptop, Gesetzeshefte, Schreibzeug, Schiedsstellenbroschüren und das Siegel, mit dem sie ein abgeschlossenes Verfahren beurkundet. Im Mai 2010 wählte der Stadtrat Ursula Rensmann zur neuen Schiedsfrau für Havelberg. „Dass ich eine Ausbildung am Gericht habe, ist zwar keine Bedingung, aber die Erfahrungen kommen mir natürlich zugute“, sagt die Warnauerin. Dennoch war es der berühmte Sprung ins kalte Wasser. Sie besuchte zwei Schulungen, fuchste sich ein in das neue Ehrenamt. Hilfe bei Fragen bekommen Schiedsleute auch stets vom Amtsgericht.

„Vor meinem ersten Verfahren bat ich beide Parteien, doch bitte Rücksicht darauf zu nehmen, dass ich neu in dieser Funktion bin“, berichtet Ursula Rensmann, dass sie schon eine gewisse Furcht hatte, ob es ihr gelingen würde, den Streit zu schlichten und eine Einigung zu erlangen. „Inzwischen bin ich schon ganz schön routiniert und habe gute Erfahrungen gemacht“, erzählt die 66-Jährige. Als Schiedsfrau hat sie einen großen Spielraum, auch wenn sie sich natürlich an Gesetze halten muss. Bei der Suche nach einer Lösung sieht sie sich als Mediatorin. Ihr Ziel: „Jeder soll zu seinem Recht kommen.“

Den Vorteil der Schiedsstellen sieht sie darin, dass das Ergebnis des Schiedsverfahrens von beiden Parteien bestimmt wird. „Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit geschaffen, sich privat zu einigen. Das wird mit Brief und Siegel vereinbart und gilt dann auch. Beide Parteien sind befriedet. Im Gericht entscheidet der Richter, da ist oft einer der Verlierer. Der ist dann nicht wohl gestimmt, und ob der Gewinner froh über das Urteil ist, ist auch nicht gewiss.“ Zudem kostet ein Gerichtsverfahren Zeit, Nerven und Geld. Letzteres auch den Steuerzahler.

Meist sind es tatsächlich die bekannten Nachbarschaftsstreitigkeiten um Zäune, Hecken und Bäume, die in der Schiedsstelle landen. Doch können zum Beispiel auch kleinere Straftaten geregelt werden. Etwa, wenn eine Partei die andere bei einem Streit geschubst hat und dabei leichte Verletzungen wie blaue Flecken oder Sachbeschädigung die Folge sind. In der Schiedsstelle kann dann der Schadensersatz und etwa eine Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung vereinbart werden. Auch einen Fall von Mobbing im Internet hat sie schon gehabt, berichtet Ursula Rensmann. „Die Einigung in der Schiedsstelle ist eine Chance für beide Parteien, dass sie erhobenen Hauptes nebeneinander leben können. Ansonsten ist oft neuer Streit vorprogrammiert“, sieht sie einen klaren Vorteil.

Mit ihrer Strategie, an Streitfälle heranzugehen, hat sie Erfolg. Drei bis vier Verfahren sind es pro Jahr. Vieles kann sie im Vorfeld regeln. „Es ist das Doppelte bis Dreifache, wo kein Verfahren mehr notwendig ist. Ich nehme mir die Zeit, spreche nicht nur mit dem Antragsteller, sondern auch mit dem Antragsgegner, erkläre, worum es geht. Ich gebe beiden mit auf den Weg, selbst zu überlegen, wie eine Lösung aussehen kann und gucke mir das Streitobjekt auch an. Das ist besser, als wenn der Antragsgegner gleich die Post mit der Einladung für das Verfahren mit Zustellurkunde bekommt und dadurch Frust aufbaut. Ich achte auch darauf, dass beiden Parteien der Termin für das Verfahren passt und nicht noch jemand Urlaub nehmen muss. Es kommt öfter vor, dass beide schon eine Einigung gefunden haben und ich das nur noch beurkunden muss.“ Dass keine Einigung in der Schiedsstelle erreicht wurde, ist bisher nur zweimal passiert. Einen Fall hat Ursula Rensmann, wo sich eine Partei nicht an die Einigung hält. Dann sind doch die Gerichte gefragt.

Die Kosten der Schiedsstelle sind festgeschrieben. Für die Schlichtung als solches sind 25 Euro in die Stadtkasse zu bezahlen, kommt eine Einigung zustande sind es 50 Euro. Hinzu kommen Schreibgebühren. Maximal kommen 70 Euro zusammen, so die Schiedsfrau. In Härtefällen kann die Gebühr auch halbiert werden.

„Außen vor sind Schiedsstellen bei Bescheiden von öffentlichen Verwaltungen und Institutionen, da gibt es nur den Weg zum Verwaltungsgericht. Auch Fragen des Familienrechtes gehören nicht in die Schiedsstelle“, sagt Ursula Rensmann. Möglich sind dagegen zum Beispiel auch Schlichtungen bei Streitigkeiten zwischen Häuslebauern und Handwerkern.

Normalerweise an jedem ersten Dienstag im Monat bietet die Schiedsfrau von 16 bis 18 Uhr im Rathaus ihre Beratung an. Da kommen manchmal auch Leute mit Problemen, die nicht in die Schiedsstelle gehören. Aufgrund ihrer reichen Lebenserfahrung – unter anderem gesammelt bei verschiedenen Ehrenämtern etwa als Stadträtin, CDU-Ortsverbandsvorsitzende und Pfarrgemeinderatsvorsitzende – kann sie oft weiterhelfen, Behörden empfehlen oder einfach nur Lebensberatung geben.

Erfahren hat Ursula Rensmann durch ihre Funktion als Schiedsfrau noch mehr, Probleme von Leuten zu respektieren, zu akzeptieren und Verständnis dafür zu haben. „Was für den einen Pipifax ist, ist für den anderen ganz schlimm. Das persönliche Empfinden eines jeden Menschen ist anders. In der Schiedsstelle habe ich auch die Möglichkeit, dem anderen zu zeigen, wie sehr jemand betroffen ist. Das kann schon das zu laute Wummern des Fernsehers durch die Wand sein.“

Und noch einen Vorteil der Schiedsstellen nennt sie: „Die Verfahren sind nicht öffentlich. Ich unterliege der Verschwiegenheitspflicht, nichts dringt nach außen. Es sei denn, die Parteien erzählen selbst anderen davon.“