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Haftpflicht Klietz und Kamern räumen Badestellen

Ein Urteil sorgt für Wirbel: Halten Kommunen eine Badestelle vor, müssen sie diese beaufsichtigen lassen - oder aber die Anlagen sperren.

Von Ingo Freihorst 29.07.2020, 18:16

Klietz/Kamern l Hermann Paschke und Arno Brandt, die Bürgermeister der Seegemeinden Klietz und Kamern, erhielten dieser Tage ein Schreiben vom Ordnungsamt. Darin heißt es: „Aus gegebenem Anlass wird die sofortige Sperrung der Steganlagen an den von Ihnen unterhaltenen Badestellen dringendst empfohlen. Sollten die Badestellen offiziell ausgeschildert sein, wird ebenso die Entfernung der Beschilderung empfohlen.“

Das Urteil, was nun deutschlandweit in vielen Orten für Unmut sorgt, stammt aus dem Jahr 2017. Doch wurde erst jetzt dessen Tragweite deutlich, da in Hessen drei Kinder in einem ungesicherten Teich ertrunken waren – und der Bürgermeister dafür verurteilt wurde.

Sinngemäß besagt das 2017 vom BGH gefasste Urteil, dass jeder, der eine Gefahrenquelle – wie eben eine Badestelle – schafft, auch für deren Verkehrssicherungspflicht zuständig sei. Entsprechend müssten Kommunen wie Klietz oder Kamern Bademeister einstellen, welche den Badebetrieb beaufsichtigen. Zum einen können die bereits verschuldeten Kommunen diese zusätzlichen Kosten gar nicht stemmen und müssten Eintritt kassieren. Zum anderen dürfte es gar nicht leicht sein, genügend Bademeister aufzutreiben.

Deshalb wählten Klietz und Kamern die kostengünstigste und schnellste Variante und ließen alle Anlagen, welche auf eine Badestelle hindeuten, laut Anraten des Ordnungsamtes abbauen. In Kamern wurden die beiden Rutschen an den Stegen entfernt, ebenso alle Leitern und die Absperrungen für den Nichtschwimmerbereich. Der Sprungturm im See ist nun mit einem rot-weißen Flatterband abgesperrt, auf den Hinweisschildern am Strand wurde das Wort „Badestelle“ getilgt. Ein Zettel an einer Eiche weist am Eingang auf den Grund der Maßnahmen hin.

Ähnliches geschah in Klietz. Hier hatten sich Bürgermeister Hermann Paschke, seine Frau Helga – sie konnte als langjähriges Landtagsmitglied wichtige Ratschläge geben – und Stefan Kertz vom Schullandheim mit dem Gemeindearbeiter Harald Pick am See eingefunden, um über die Vorgehensweise zu beraten.

Auch hier war man sich einig, dass alle Hinweise auf eine Badestelle zu tilgen waren. Doch wollte man die Leitern am Steg nicht abbauen, damit ein ungeübter Schwimmer im Notfall herausklettern kann. Ansonsten würde wohl mancher vom Steg aus ins Wasser springen, was hier eigentlich verboten ist. Zudem werden die weißen Bojen, welche den Nichtschwimmerbereich markieren, entfernt. Weiterhin soll noch deutlicher darauf hingewiesen werden, dass das Baden im See ohne Aufsicht erfolgt. Dazu wurde die Anfertigung eines entsprechenden Hinweisschildes in Auftrag gegeben – vorerst informiert ein Provisorium darüber.

Helga Paschke informierte, dass laut dem Kommunalen Schadensausgleich KSA (Haftpflichtversicherer der Kommunen) ein Steg allein noch keine Badestelle sei. Bislang waren Badeschäden über den KSA versichert – dieser sollte die Kommune jetzt dazu beraten.

Auch Bürgermeister Arno Brandt aus Kamern verwies auf den KSA, welcher solche Risiken eigentlich abdecke. Betroffene Kommunen müssten sich zusammenschließen und Druck auf die Politik ausüben. „Den Familien, welche sich einen Schwimmbadbesuch finanziell nicht leisten können, wird damit die letzte Möglichkeit zum Baden genommen,“ ärgerte sich der Kamernsche Bürgermeister.

Mecklenburg-Vorpommern hat als einziges Bundesland bislang auf das Urteil reagiert und noch im Juni vor der Sommerpause des Landesparlaments ein „Badesicherheitsgesetz“ erlassen. Das erfolgte ohne Diskussion und mit großer Mehrheit. Darin heißt es: „Soweit Badestellen nicht eingerichtet oder betrieben sind ... erfolgt die Benutzung, insbesondere zum Schwimmen und Baden, auf eigene Gefahr.“

Badestellen werden in drei Gruppen unterteilt, wobei abgestufte Maßnahmen anzuwenden sind. Kann eine Badeaufsicht nicht gewährleistet werden, so muss am Zugang zur Badestelle ein Hinweisschild „klar und unmissverständlich“ darauf hinweisen.