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Kita-Beiträge Erhöhung mit neun Monaten Verspätung

Fast ein Jahr nach dem Beschluss werden jetzt die Elternbeiträge für Kindertagesstätten und Horte in der Verbandsgemeinde erhöht.

Von Ingo Freihorst 13.04.2018, 01:01

Elbe-Havel-Land l Ab diesem Monat müssen die Eltern für ihre Kinder in Kitas und Horten der Verbandsgemeinde zwischen fünf und acht Prozent mehr Beiträge zahlen. Nunmehr kostet eine achtstündige Betreuung im Kindergarten 145 Euro, für die selbe Zeit in der Krippe werden 210 Euro fällig.

Das Problem: Diese Änderung sollte eigentlich schon am 1. Juli des Vorjahres in Kraft treten – der Verbandsrat hatte dies am 17. Mai 2017 in Klietz beschlossen. Die Räte waren bis vor kurzem auch der Annahme, dass dies so umgesetzt wurde. Denn in den Etats für 2017 und dieses Jahr waren die dadurch erzielten Mehreinnahmen mit eingerechnet.

„Warum geschah diese Umsetzung erst jetzt?“ wollte Sebastian Heinike auf der jüngsten Sitzung in Schönhausen wissen. Der Verbandsgemeinde seien dadurch eine Menge Mehreinnahmen entgangen.

Nach der Einreichung beim Landkreis hatte es noch Rückfragen der prüfenden Stelle gegeben, antwortete Verbandsbürgermeisterin Steffi Friedebold. Zudem habe es dazu keine Fristen gegeben.

Vom Landkreis war auf Nachfrage zu erfahren, dass er die Satzung am 20. Juli 2017 nach einem entsprechenden Hinweis an die Verbandsgemeinde zur Prüfung bekommen hatte. Die Zustimmung wurde aber verwehrt, da „anhand der vorgelegten Unterlagen nicht in allen Einrichtungen der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land der gemeindliche Kostenanteil bei mindestens 50 Prozent lag“.

Denn Paragraf 12 b des Kinderförderungsgesetzes schrieb vor, dass die Kommune den (nach Verrechnung mit den Zuschüssen von Land und Landkreis) verbleibenden Finanzbedarf – welchen sie mit den Eltern teilt – zu mindestens 50 Prozent tragen muss. Die Satzung war also nicht gesetzeskonform, die Verbandsgemeinde wurde entsprechend informiert.

Zum 1. Januar 2018 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, worin der Mindestanteil der Kommunen in Höhe von 50 Prozent entfiel. Aus diesem Grund erteilte der Landkreis am 5. März der geänderten Satzung seine Zustimmung. „Daher war bis zum Inkrafttreten der Änderungssatzung der ungedeckte Finanzierungsanteil durch die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land zu tragen“, heißt es in dem Schreiben abschließend.