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Ortsdurchfahrt Vollsperrung für alle Arbeiten nötig

Für alle Bauarbeiten auf der B 107 in Scharlibbe ist laut Landesstraßenbaubehörde eine Vollsperrung der Ortsdurchfahrt erforderlich.

Von Andrea Schröder 08.03.2017, 16:57

Scharlibbe l Nachdem sich in den ersten drei Tagen Baustelle offensichtlich nicht viel getan hatte auf der Bundesstraße in Scharlibbe und etliche Leser in der Redaktion den Sinn der Vollsperrung hinterfragt hatten, versuchte die Volksstimme seit Freitag Antworten auf verschiedene Fragen von der Landesstraßenbaubehörde zu bekommen. Diese trafen am Mittwoch ein.

Laut Bauablaufplan wird die Entwässerungsrinne vom 1. bis 10. März instandgesetzt. „Dazu gehören vielfältige Arbeiten wie Hochdruckreinigung, Ersatz von Rinnensteinen, Regulierung von Straßenabläufen sowie entsprechende Abbindezeiten des Verlege- beziehungsweise Fugenmörtels“, nimmt der Regionalbereichsleiter Nord Manfred Krüger Bezug auf zunächst erforderliche Arbeiten.

Die Vollsperrung sei über den gesamten Zeitraum der Erneuerungsarbeiten erforderlich. Sie wurde mit dem Straßenverkehrs- und Ordnungsamt des Landkreises Stendal vorabgestimmt und nach Antrag durch die Baufirma mit der Verkehrsbehördlichen Anordnung festgelegt. Grundlage dafür bilden die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen (RSA) und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), erklärt Manfred Krüger. Fahrbahnbreite, Bauzeit sowie der zeitliche Zusammenhang zur geplanten Baumaßnahme auf der B 107 in der Ortsdurchfahrt Hohengöhren spielten dabei eine Rolle.

„Die Vollsperrung hängt nicht allein von den Fräsarbeiten ab. Sie kann nicht kurzfristig aufgehoben werden“, machte der Regionalbereichsleiter deutlich. Das lagenweise Fräsen des alten Fahrbahnbelages in Scharlibbe ist für den 13. und 14. März eingetaktet.

Das Ende der Vollsperrung ist für 31. März vorgesehen – vorbehaltlich der Witterungsverhältnisse.

Zu den Straßenverhältnissen auf der Umleitung über Kamern, Schollene, Mahlitz und Klietz befragt, teilte Manfred Krüger mit: „Die Umleitungsstrecken sind entweder in unserer eigenen Baulast beziehungsweise in der Baulast des Landkreises Stendal. Die Kreisstraßen wurden per Vereinbarung mit dem Landkreis für die Umleitungsdauer gebunden. Sie unterliegen, wie auch die Landstraßen, einer wöchentlichen Kontrolle. Nach Rücksprache mit dem Leiter der Kreisstraßenmeisterei ist das Lichtraumprofil in einem ordnungsgemäßen Zustand. Für die Dauer der Umleitung ist die Kontrolle zweimal täglich und an arbeitsfreien Tagen einmal täglich an die Baufirma vergeben.“

Die Landesstraßenbaubehörde sei für ihre Anlagen in der Verkehrssicherungspflicht. Sie versuche, die Auswirkungen von Bauaktivitäten, unter Berücksichtigung aller Belange, so gering wie möglich zu halten, erklärte Manfred Krüger weiter. „Wir bitten um das Verständnis der Bürger. Auch unter dem Aspekt, dass nicht jede Maßnahme für den Verkehrsteilnehmer nachvollziehbar erscheint.“