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Rückzahlungen Linksfraktion hakt wegen Fluthilfe nach

Flutopfer Alfred Kartarius aus Fischbeck liegt mit der Investitionsbank über Kreuz: Er soll 4000 Euro Fluthilfe zurückzahlen.

Von Ingo Freihorst 11.10.2018, 01:01

Fischbeck l Mit diesem Problem steht der Fischbecker nicht allein da. Betroffen sind weitere 918 Haushalte im Bundesland, ergab die Antwort auf eine kleine Anfrage, welche Kerstin Eisenreich und Wulf Gallert von der Landtags-Fraktion Die Linke an die Landesregierung gestellt hatten. 210 Antragsteller müssen die komplette „Aufbauhilfe Hochwasser 2013 für Wohneigentum“ an die IB zurückzahlen, 709 teilweise.

Das Problem bei Alfred Kartarius war, dass er keine Quittungen vorlegen konnte. Er hatte angenommen, dass dies laut Richtlinie nicht nötig war, doch sieht die IB dies anders.

In der Antwort an die Linksfraktion heißt es dazu: „Die Regelung ,Ohne geeignete Nachweise nur auf der Basis der Versicherung der Richtigkeit der Angaben durch einen Antragsteller ... kann ein pauschalierter Schadensausgleich erfolgen‘ ... bezieht sich nur auf Hausratschäden. Hintergrund war, dass im Sinne einer schnellen und unbürokratischen Hilfe die Betroffenen den entstandenen Schaden selbst einschätzen konnten, worauf die Bewilligung/Auszahlung der Zuwendung erfolgte. Es war also im Vorfeld nicht erforderlich und wie sonst beim Einsatz öffentlicher Mittel üblich, ein Schadensgutachten oder einzelne Angebote einzuholen.“

Das bedeute aber nicht, dass bei der Abrechnung keine Belege vorliegen müssen, was auch in jedem Zuwendungsbescheid steht und in der Richtlinie unter Ziffer 6.3 festgelegt ist.

In dieser steht: „Der Zuwendungsempfänger hat der Bewilligungsbehörde binnen drei Monaten nach Abschluss der Maßnahme die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel nachzuweisen. Der Verwendungsnachweis ist formgebunden und wird von der Bewilligungsbehörde bereitgestellt.“

Bei Zuwendungen unter 50.000 Euro musste lediglich ein einfacher Verwendungsnachweis – ohne Belege und Zahlungsnachweise – vorgelegt werden. Dennoch musste der Verwendungsnachweis durch beim Antragsteller vorhandene Belege geführt werden. „Dies ist notwendig, um den ordnungsgemäßen, zweckentsprechenden und richtlinienkonformen Einsatz der öffentlichen Mittel nachzuweisen“, heißt es dazu.

Insgesamt hatten 108 Antragsteller einen pauschalierten Schadensausgleich in Gesamthöhe von 653.500 Euro erhalten. Für Reparatur und Wiederbeschaffung von Hausrat wurden 1 076 Antragstellern Zuschüsse in Höhe von über fünf Millionen Euro genehmigt. Und für die Instandsetzung von Wohngebäuden wurden 2 693 Antragstellern Zuschüsse von knapp 58 Millionen Euro genehmigt.

Die Landtagsmitglieder wollten ferner wissen, wie die Flutopfer bei der Antragstellung von der IB beraten wurden – denn bei richtiger Aufklärung wären solche Probleme wie bei dem Fischbecker nicht entstanden. Dazu hieß es: „Neben umfangreichen Beratungsleistungen (Vor-Ort-Termine, im Förderberatungszentrum, während der Sprechtage sowie via Hotline) hat die IB breit und umfassend zum Thema Hochwasser informiert.

Unternehmen, Privatpersonen, Vereine und Kommunen wurden so zeitnah wie möglich unterrichtet. Mit Zusatzinformationen über die Medien wurde Transparenz geschaffen. Allein 2013 wurden über 60 Medienanfragen beantwortet – in Form von Interviews in TV und Radio sowie von öffentlichen Presseterminen mit Betroffenen und Helfern.“

Um die Antragsflut zu bewältigen und dem Beratungsbedarf gerecht zu werden, mobilisierte man zusätzliches Personal. Ab 5. August 2013 wurden bei über 43 Vor-Ort-Terminen 2180 Bürger beraten.

Ob man dem Umstand Rechnung getragen habe, dass viele Flutopfer erstmals mit dem Fördergeschäft in Kontakt kamen und durch die Flutfolgen besonders belastet waren, wollten die Fragesteller auch noch wissen. Dazu hieß es: „Der IB sind neben der Verständlichkeit der Förderprogramme auch deren korrekte Umsetzung sehr wichtig. ... Im Zuge der Umsetzung der Hochwasserpro- gramme gaben die Mitarbeiter unzählige telefonische, persönliche und schriftliche Hinweise zum Vorgehen. Die IB erinnert mehrmals, wenn Fristen nicht eingehalten werden. Die Hotline stand ... allen Betroffenen ... zur Verfügung. Zudem konnten die Berater in den Vor-Ort-Terminen den Betroffenen ihre Ängste nehmen und Mut zusprechen.“

Auch gab es einen regen Austausch mit den Hilfsorganisationen, die vor Ort im Einsatz waren. Deren Mitarbeiter wurden von der IB geschult und gaben neben psychischer Betreuung auch Hilfestellung bei der Antragstellung.

Wulf Gallert befriedigte die Antwort nicht: „Nach aktuellen Recherchen sind 29 Prozent der Antragsteller von Rückforderungen betroffen. Das hat mit der versprochenen unbürokratischen Hilfe nichts zu tun!“ Zudem sei sich noch nicht einmal die Landesregierung selbst sicher, ob Verwendungsnachweise durch Belege und Zahlungsnachweise notwendig seien – wie die Formulierung zu den Zuwendungen unter 50.000 Euro beweist.