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Stadtrat Los entscheidet über Erstzugriff

Der neue Havelberger Stadtrat trifft sich am 1. Juli zu seiner konstituierenden Sitzung.

Von Andrea Schröder 28.06.2019, 01:01

Havelberg l Dabei geht es unter anderem um die Zugriffe auf die beratenden Ausschüsse, den Vorsitz des Stadtrates und die Gültigkeit der Wahl. Letzteres ist, zumindest theoretisch, mit einem kleinen Fragezeichen versehen. Denn es gab zur Stadtratswahl einen Einspruch durch den Wahlleiter, Havelbergs Bürgermeister Bernd Poloski. Wie berichtet, hatten im Wahllokal 3 in der Kita „Regenbogen“ drei Wähler Stimmzettel für die Stadtrats- und auch für die Kreistagswahl bekommen, obwohl sie nur für die Europawahl stimmberechtigt waren.

Auf die Anzahl der Sitzverteilung der Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelkandidaten haben diese insgesamt neun Stimmen keinen Einfluss. Jedoch hätte es bei der theoretischen Annahme, dass diese drei Wähler ihre jeweils drei Stimmen für den Stadtrat einer Person auf dem FDP-Vorschlag gegeben hätten, zu einem Mandatswechsel führen können. Die Differenz zwischen den beiden FDP-Kandidaten würde bei einer Stimme liegen. Den Stadträten liegt auf der konstituierenden Sitzung am Montag, 1. Juli, eine Beschlussvorlage dazu vor.

Darin heißt es unter anderem: „Der Tatbestand der fehlenden Wahlberechtigung dieser drei Personen (maximal neun Stimmen) ist nicht so schwerwiegend zu beurteilen, dass bei einwandfreier Durchführung der Wahl ein wesentlich anderes Wahlergebnis zustande gekommen wäre. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen erheblichen Wahlverstößen und dem Wahlergebnis würde dann vorliegen, wenn nach den gegebenen Umständen des Einzelfalles eine nach der Lebenserfahrung konkrete und in greifbare Nähe gerückte Möglichkeit der Beeinflussung des Wahlergebnisses besteht. Eine rein rechnerische (oder theoretische) Möglichkeit der Änderung der Sitzverteilung genügt regelmäßig nicht.“

Der Wahlleiter kommt deshalb zu dem Schluss, dass bei ordungsgemäßer Wahl kein wesentlich anderes Wahlergebnis festgestellt worden wäre. „Die Wahl ist gültig“, lautet seine Empfehlung in der Beschlussvorlage.

Auf der konstituierenden Sitzung werden die 20 neu gewählten Stadträte in ihr Amt verpflichtet und die ehemaligen Stadträte verabschiedet – es sind sieben, die nicht wieder angetreten oder in das neue Gremium gewählt worden sind. Der Vorsitzende des Stadtrates und dessen Stellvertreter wird gewählt. Es folgen die Mitteilung des Stadtratsvorsitzenden über gebildete Fraktionen und deren Vorsitzende. Die Parteien und Wählergemeinschaften waren aufgefordert, der Stadtverwaltung bis zum 26. Juni zu melden, welche Fraktionen sie bilden wollen.

Demnach wird es vier Fraktionen geben, wie Evelin Bullwan, Sachgebietsleiterin Allgemeine Verwaltung, auf Volksstimme-Nachfrage informiert: Die CDU- und die SPD-Fraktion mit jeweils fünf Sitzen, die Fraktion der Linken mit vier Sitzen und die Wählergemeinschaft Bündnis Stadt-Land mit drei Sitzen. Die Vorsitzenden sind erfahren in dieser Funktion: Doreen Müller führt die CDU-Fraktion, Jürgen Kerfien die der SPD, Herbert Luksch die der Linken und Sabine Schulze die des Bündnisses Stadt-Land. Sie hatte bisher die Fraktion der Mitte geführt, in der neben ihr Uwe Hartmann von der FDP und Eberhard Westphal von der WG Nitzow mitarbeiteten.

Nun hat das Bündnis selbst drei Mitglieder und bildet eine eigene Fraktion. Die Mandatsträger von FDP, Bündnis 90/Die Grünen und WG Nitzow haben erklärt, zunächst ohne Fraktionsbindung im Stadtrat arbeiten zu wollen. Änderungen sind jederzeit möglich. Auch Koalitionsbildungen. Eine solche hatte es im Havelberger Stadtrat nur in der Wahlperiode 2009 bis 2014 gegeben, als sich CDU und SPD verbündeten und damit stärker waren als der damalige Wahlsieger Linkspartei.

Der Erstzugriff auf die drei beratenden Ausschüsse entscheidet sich per Losentscheid zwischen CDU und SPD. Die Sitzverteilung wird in allen Ausschüssen so sein: Jeweils zwei für CDU, SPD und Linke und einer für das Bündnis. Das gilt auch für den Haupt- und Finanzausschuss. Diesem steht der Bürgermeister vor. Die Sitzverteilungen werden ebenfalls vorgenommen.

Der Stadtrat befindet außerdem über die Gültigkeit der Wahlen zu den Ortschaftsräten. Dort finden die konstituierenden Sitzungen wie folgt statt: 2. Juli, 17 Uhr: Jederitz; 19 Uhr: Warnau; 3. Juli, 17 Uhr: Kuhlhausen; 19 Uhr: Garz; 4. Juli, 17 Uhr: Vehlgast-Kümmernitz; 19 Uhr: Nitzow. Dort werden unter anderem die Ortsbürgermeister und ihre Stellvertreter gewählt. Und so, wie es in den Ortschaftsratssitzungen am Ende der Tagesordnung im öffentlichen Teil eine Einwohnerfragestunde gibt, ist eine solche auch auf der Havelberger Stadtratssitzung geplant.