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Stadtrat Mehr Rechte für Einwohner

Die neue Geschäftsordnung des Stadtrates Havelberg soll Einwohnern mehr Rechte bei Fragen zu aktuellen Themen einräumen.

Von Andrea Schröder 19.11.2019, 00:01

Havelberg l Kommunen im Elbe-Havel-Land haben bereits in ihren konstituierenden Sitzungen zu Beginn der neuen Wahlperiode den Passus in ihrer Geschäftsordnung eingebracht, dass Einwohner in der Fragestunde auch Themen ansprechen dürfen, die auf der Tagesordnung der aktuellen Sitzung stehen. Das war lange Zeit nicht möglich. Eine Änderung im Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ermöglicht dieses nun aber seit Juli 2018. Deshalb hatte Stadtratsmitglied Gerhard Imig (CDU) den Antrag gestellt, die Geschäftsordnung des Stadtrates Havelberg entsprechend zu ändern. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem auf seiner jüngsten Sitzung einstimmig zugestimmt.

Im Paragraf 7 der Geschäftsordnung zur Einwohnerfragestunde steht, dass Fragen zu Angelegenheiten der Tagesordnung zulässig sind. Allerdings ist dort auch klar formuliert, dass keine Aussprache dazu stattfinden, sondern lediglich die Frage beantwortet werden soll – wenn es mündlich während der Sitzung möglich ist. Ansonsten erhält der Einwohner innerhalb eines Monats eine schriftliche Antwort. Eine Debatte soll in der Einwohnerfragestunde nicht entstehen. Das würde unter Umständen den Rahmen etwa einer Stadtratssitzung sprengen.

Der Antrag der CDU hatte die Stadtverwaltung bewogen, sich intensiv mit der Geschäftsordnung und auch der Hauptsatzung zu beschäftigen, berichtete Evelin Bullwan, Sachgebietsleiterin Allgemeine Verwaltung. So gibt es in der Geschäftsordnung einen neuen Paragraf 2. Der regelt den Umgang mit Dokumenten und elektronischen Medien – etliche Stadträte nutzen inzwischen die digitale Ratsarbeit, bekommen keine ausgedruckten Beschlussvorlagen mehr.

Der Paragraf 7 zur Einwohnerfragestunde war vorher in der Hauptsatzung geregelt. Gut zu wissen für alle Einwohner, die sich mit einer Frage an den Stadtrat wenden wollen: Jeder darf eine Frage und zwei Zusatzfragen stellen, die sich auf das Thema der ersten Frage beziehen. Zudem werden nur Fragen zugelassen, die von allgemeinem Interesse sind und in die Zuständigkeit der Stadt fallen. Aus Datenschutzgründen muss der Fragesteller seinen Namen nicht nennen. Jedoch: Muss geklärt werden, ob der Fragesteller tatsächlich Einwohner der Stadt ist, hat er sich gegenüber einem Beauftragten der Stadt auszuweisen.

Neu ist außerdem, dass der Vertreter von Einwohneranträgen und Bürgerbegehren zu Beginn der Beratung darüber die Gelegenheit erhält, das Anliegen zu erläutern. Diese Redezeit soll zehn Minuten nicht überschreiten. In einer anschließenden Beratung kann ihm das Wort erteilt werden.

Die Geschäftsordnung regelt unter anderem auch, welche Tagesordnungspunkte öffentlich sind und welche nicht. Nicht öffentlich sind zum Beispiel Personal- und Grundstücksangelegenheiten, Vergabeentscheidungen, Bürgschaften und Rechtsstreitigkeiten der Stadt.

Grundsätzlich hat jeder das Recht, an den öffentlichen Teilen der Sitzungen teilzunehmen und somit Diskussionen und Beschlussfassungen mitzuerleben. Wer wissen möchte, was in den Niederschriften der öffentlichen Sitzungen steht, kann diese – wenn sie vom Stadtrat beschlossen sind – zu den Sprechzeiten der Allgemeinen Verwaltung einsehen.

In der Diskussion wollte Ratsmitglied Martin Schröder (Bündnis Stadt-Land) wissen, ob sich der Stadtrat die Option lassen könnte, einen wichtigen Tagesordnungspunkt auch noch nach 22 Uhr aufzurufen. Es ist jedoch gesetzlich vorgeschrieben, dass nach 22 Uhr kein neuer Punkt mehr aufgerufen werden darf. Jedoch besteht die Möglichkeit, eine Sitzung zu unterbrechen und am nächsten Tag fortzusetzen, sagte Bürgermeister Bernd Poloski.

Sollte der Stadtrat auf seiner Sitzung am 28. November der neu gefassten Geschäftsordnung ebenfalls seine Zustimmung geben, soll sie ab dem Tag in Kraft treten.