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Urteil Etappensieg für die Freie Schule in Kamern

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat das besondere pädagogische Interesse der Freien Schule in Kamern anerkannt.

Von Andrea Schröder 31.05.2018, 14:36

Kamern l Einen Etappensieg hat der Trägerverein "neugierig" der Freien Schule Elbe-Havel-Land mit seiner Klage beim Verwaltungsgericht Magdeburg erlangt. Das Gericht erkannte in der Verhandlung am Mittwoch das besondere pädagogische Interesse an und hat das Landesschulamt Sachsen-Anhalt verpflichtet, erneut über den Antrag auf Genehmigung der geplanten privaten Grundschule Elbe-Havel-Land in Kamern zu entscheiden.

Der Trägerverein hatte gegen die Versagung der Genehmigung für den Betrieb der geplanten Grundschule geklagt, denn er sieht in seinem vorgesehenen pädagogischen „Fünf-Säulen-Konzept“ sehr wohl ein besonderes pädagogisches Interesse, das den Betrieb im Sinne des Grundgesetzes der Grundschule begründe. Das Landesschulamt hatte ein solches besonderes pädagogisches Interesse im Sommer 2017 verneint und die Genehmigung der Schule versagt.

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichtes hat im Wesentlichen folgendes zur Begründung des Urteils ausgeführt, wie Pressesprecher Christoph Zieger informiert: „Die vom Kläger im Klageverfahren vorgelegten gutachterlichen Stellungnahmen ließen bei Anlegung der von der Rechtsprechung entwickelten Prüfungsmaßstäbe erkennen, dass die geplante Schule über ein besonderes pädagogisches Konzept verfüge. Dieses werde so weder an den staatlichen noch an anderen privaten Grundschulen in Sachsen-Anhalt praktiziert. Für den Betrieb der geplanten Grundschule sei ein besonderes pädagogisches Interesse im Sinne des Artikels 7, Absatz 5 des Grundgesetzes daher anzunehmen.“

Weiter heißt es von Seiten des Verwaltungsgerichtes: „Da das Vorliegen der weiteren Voraussetzungen für die Erteilung der begehrten Genehmigung nicht der vollständigen gerichtlichen Überprüfung und Entscheidung zugänglich sei, habe das Landesschulamt unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut über die Frage der Genehmigung der Schule zu befinden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Stefanie Wischer von „neugierig" zeigte sich am Donnerstag, als sie vom Urteil erfuhr, sehr erleichtert. „Das Gericht hat uns in seinen Ausführungen sehr aus dem Herzen gesprochen, wir wurden in unserem Vorhaben bestätigt. Das ließ auf einen positiven Ausgang hoffen", sagte die Diplom-Biologin im Gespräch mit der Volksstimme. Nun hofft der Verein auf eine schnelle Entscheidung durch das Landesschulamt, denn das neue Schuljahr beginnt bereits am 9. August. Am 11. August möchte „neugierig" die ersten Mädchen und Jungen einschulen. 19 Anmeldungen liegen dafür vor. „Viel Zeit zum Feiern haben wir nicht, wir werden uns gleich in die Arbeit stürzen und alles für die Einschulung vorbereiten", ist Stefanie Wischer optimistisch, in diesem Jahr endlich die Freie Schule eröffnen zu dürfen.

Allerdings steht das mit dem Gerichtsurteil noch immer nicht fest.  Zum einen könnte das Landesschulamt in Revision gehen, zum anderen könnte es die Genehmigung wiederholt versagen. Wie Stefan Thurmann, Pressesprecher im Bildungsministerium Sachsen-Anhalt, gegenüber der Volksstimme sagte, liegt noch keine schriftliche Urteilsbegründung vor. „Das dauert in der Regel 14 Tage. Unabhängig davon sind wir dabei, die in der Verhandlung neu vorgetragenen Fakten und Informationen zu prüfen und zu bewerten, damit diese zwei Wochen nicht ungenutzt ins Land gehen. Wir haben alle kein Interesse daran, auf Zeit zu spielen."

Der Verein will ab Montag die Ausstattung der Schule komplettieren und möglichst viel vorbereiten, damit bei einer Genehmigung der Schule dem Start am 11. August nichts im Wege steht. Zum Beispiel müssen bei positivem Bescheid die Verträge mit Lehrern und Eltern geschlossen werden. Seit 2010 wird an der Idee freien Schule gearbeitet, das Antragsverfahren läuft inzwischen seit dreieinhalb Jahren.