1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Klötze
  6. >
  7. Kein generelles Parkverbot

Verkehr Kein generelles Parkverbot

Das Land sieht keine Notwendigkeit für ein generelles Parkverbot an der Salzwedeler Straße in Klötze.

Von Markus Schulze 11.08.2015, 03:00

Klötze l Die Salzwedeler Straße in Klötze ist ein Sonderfall. Zum einen wird den Anwohnern insbesondere im südlichen Bereich durch parkende Fahrzeuge das Verlassen ihrer Grundstücke erschwert, zum anderen wird vor allem im nördlichen Abschnitt der Strecke beklagt, dass die Fahrzeuge hier zu schnell unterwegs sind. Zumindest vereinzelt besteht der Wunsch, dass die Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer reduziert wird und dass ein generelles Parkverbot erwirkt wird. Um den Unmut zum Ausdruck zu bringen, wurden gar schon Unterschriftenaktionen initiiert, wie im Sommer 2014 von Anwohnerin Kerstin Frenken. Doch besteht überhaupt die Chance, dass sich etwas verändert? Die Volksstimme fragte beim Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr in Magdeburg nach. Dieses ist für die Salzwedeler Straße, bei der es sich um einen innerörtlichen Teil der L 20 handelt, zuständig.

Presserefent Peter Mennicke antwortete, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit gemäß Straßenverkehrsordnung nur dann auf 30 km/h herabgesetzt werden könnte, wenn für Gesundheit und Eigentum der Anwohner ein Risiko bestünde. Dies sei aber nicht der Fall, da sich die L 20, die als Landesstraße im Übrigen dazu bestimmt sei, den Durchgangsverkehr aufzunehmen, in einem guten baulichen Zustand befände. Ob die Anwohner durch Lärm und Abgase gefährdet sind, werde derzeit noch geprüft. Sollte dem tatsächlich so sein und die Belastung über dem Ortsüblichen liegen, dann müsste die untere Verkehrsbehörde des Altmarkkreises Salzwedel verkehrsrechtliche Maßnahmen prüfen. Vor Ablauf dieses Monats sei damit aber nicht zu rechnen, wie Mennicke schrieb.

Zum Problem des Parkens teilte er mit, dass sowohl der unteren Verkehrsbehörde des Altmarkkreises als auch der oberen Verkehrsbehörde des Landesverwaltungsamtes (LVwA) lediglich ein einziger Antrag bekannt sei, durch den das Parken an der Salzwedeler Straße unterbunden werden soll, und zwar im Abschnitt zwischen Mittelstraße und Grünstraße. Ein einseitiges Parkverbot sei hier schon vorher angeordnet worden. Die Bewohnerin habe dies aber auch auf die gegenüberliegende Straßenseite ausdehnen wollen. Allerdings sei dieses Ansinnen am 25. November 2013 abgelehnt worden. Dagegen habe die Bewohnerin Widerspruch eingelegt, doch auch dieser sei am 5. Mai 2014 zurückgewiesen worden. Daraufhin habe die Betroffene am 6. Juni vergangenen Jahres Klage erhoben. „Eine Entscheidung hierzu ist bis zum heutigen Tage nicht ergangen“, informierte Mennicke und ergänzte, dass bezüglich des Parkens keine weiteren Beschwerden vorlägen und den zuständigen Behörden auch keine Probleme bekannt seien.

Der Pressereferent fügte hinzu, dass vor allem das derzeit erlaubte Parken auf einer Seite der Salzwedeler Straße im Bereich zwischen Mittelstraße und Grünstraße einen geschwindigkeitsdämpfenden Einfluss ausübe, da hier wegen des Gegenverkehrs gelegentlich hinter parkenden Fahrzeugen angehalten werden müsse. Insofern bestehe gewissermaßen schon eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Wie Mennicke weiter ausführte, trügen die parkenden Fahrzeuge zudem dazu bei, dass sich auch Fußgänger und Radfahrer sicherer fühlen.

Abschließend betonte der Pressereferent, dass straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, wie eben Verkehrsbeschränkungen, generell Einzelfallentscheidungen seien, die nur nach sorgfältiger Prüfung der konkreten Sachlage in Betracht kämen. Stets gelte es, das Interesse des Einzelnen gegenüber dem Interesse der Allgemeinheit abzuwägen.