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Kitas und Horte Beiträge werden steigen

Die Kostenentwicklung bei der Kinderbetreuung lässt keine andere Wahl: Die Elternbeiträge werden wohl um 20 Prozent steigen.

Von Walter Mogk 13.11.2015, 02:00

Tangeln l Seit 2010 hat sich das Defizit der 15 Kindertagesstätten und zwei Horte, deren Träger die Verbandsgemeinde (VG) ist, fast verdoppelt. „Von über 800 000 Euro im Jahr auf jetzt über 1,5 Millionen Euro“, rechnete VG-Bürgermeisterin Christiane Lüdemann am Mittwochabend im Einrichtungs- und Sozialausschuss vor, der in der Tangelner Kita tagte. Grund sind gestiegene Betriebskosten der Einrichtungen, der eingeführte Mindestlohn (etwa bei beauftragten Reinigungsunternehmen), Auswirkungen des neuen Kinderförderungsgesetzes (Kifög) und die Ergebnisse von Tarifverhandlungen, die zu höheren Personalkosten führen.

Allein der jüngste Tarifabschluss bringt den Erziehern im Schnitt 3,3 Prozent mehr Geld rückwirkend zum 1. Juli. Mittel, die aus dem VG-Haushalt zu bezahlen sind. „Zudem werden alle Erzieher neu eingruppiert. Was das finanziell für uns bedeutet, ist noch gar nicht abzusehen, da die neuen Tabellen noch nicht vorliegen“, erläuterte Lüdemann.

Fakt ist, dass die Verbandsgemeinde im Augenblick pro Kind und Monat 200 Euro an Kosten übernimmt, mit steigender Tendenz. Das Geld muss sie sich von den Mitgliedsgemeinden holen, von deren Umlage die VG lebt. Um die Kosten aufzufangen bleiben nur zwei Alternativen: Umlageerhöhung oder Anhebung der Elternbeiträge. „Und da wollen wir gesetzestreu bleiben. Denn das Kommunalverfassungsgesetz sieht vor, dass zunächst die eigenen Einnahmen erhöht werden müssen, bevor die Mitgliedsgemeinden finanziell belastet werden“, erklärte die VG-Bürgermeisterin.

Der Einrichtungs- und Sozialausschuss musste sich als erstes mit dem Thema beschäftigen. „Gibt es einen Vorschlag seitens der Verwaltung, welche Erhöhung sinnvoll ist?“, wollte Jübars Bürgermeister Carsten Borchert wissen. Denn wenn jedes Ausschussmitglied in der Diskussion „eine andere Zahl reinwirft, ist das tödlich“. Lüdemann legte daraufhin eine Berechnung vor, nachdem eine Erhöhung der Beiträge um zehn Euro beziehungsweise zehn Prozent etwa 100 000 Euro Mehreinnahmen bringen würde, bei 20 Euro beziehungsweise 20 Prozent entsprechend das Doppelte. Man habe derzeit die günstigsten Elternbeiträge weit und breit und das werde voraussichtlich auch so bleiben, denn auch andere Kommunen müssen auf die Kostenentwicklung reagieren.

Carsten Borchert schlug eine Anhebung um 20 Prozent vor. „Damit machen wir einen ersten Schritt. Wenn wir sehen, das funktioniert so nicht, müssen wir neu überlegen“, meinte er. Denn angesichts der ausstehenden Eingruppierungstabellen für Erzieher, die sich auf deren Entgelte auswirken, ist ungewiss, ob die mit der Beitragsanhebung erzielten Mehreinnahmen ausreichen.

Borcherts Vorschlag schlossen sich die übrigen Ausschussmitglieder - mit Ausnahme von Angelika Scholz, die sich der Stimme enthielt - an. Die Beschlussempfehlung geht jetzt an die Elternvertretung, die angehört werden muss, und an den Verbandsgemeinderat. Letzterer soll am 2. Dezember über die neue Kostenbeitragssatzung entscheiden.

Zudem wird der Altmarkkreis die dann beschlossenen Beiträge prüfen, denn Eltern dürfen maximal 50 Prozent der Kosten für die Kinderbetreuung, bezogen auf die günstigste Kita, aufgebürdet werden. „Wenn wir schnell sind, wird es wohl frühestens im Februar etwas mit dem Inkrafttreten der neuen Satzung“, vermutet Christiane Lüdemann.

Während der Sitzung wurde außerdem darauf hingewiesen, dass für sozial schwache Familien nach wie vor die Möglichkeit besteht, einen Antrag auf Ermäßigung beziehungsweise Erlass der Elternbeiträge beim Altmarkkreis zu stellen. Die soll laut neuestem Entwurf künftig auch explizit in der Kostenbeitragssatzung verankert werden.

Zudem sieht das Papier vor, dass Familien mit zwei oder mehr Kindern, die gleichzeitig in Kinderkrippe oder -garten betreut werden, „maximal 160 Prozent des Kostenbeitrages, der für das älteste Kind zu entrichten ist“ gezahlt werden muss. Das dritte Kind wäre demnach beitragsfrei. „Das finde ich eine vorbildliche Regelung“, lobte Ralf Flechtner, stellvertretender Vorsitzender des Verbandsgemeinde-Elternkuratoriums für die Kitas, am Mittwochabend. Auf seinen Wunsch wurden auch Reha-Maßnahmen neben Kuraufenthalten und langfristigen Erkrankungen des Kindes als begründete Einzelfälle für den Verzicht auf Beitragserhebung in den Satzungsentwurf mit aufgenommen.

Das sind die Vorschläge des Sozialausschusses (Auszüge): Krippe bis 25 Wochenstunden 120 Euro (bisher 100 Euro); Krippe bis 40 Wochenstunden 150 Euro (125); Krippe bis 50 Wochenstunden 168 Euro (140); Kindergarten bis 25 Wochenstunden 102 Euro (85); Kindergarten bis 40 Wochenstunden 132 Euro (110); Kindergarten bis 50 Wochenstunden 144 Euro (120); Frühhortbetreuung 12 Euro (10); Nachmittagshort 54 Euro (45).