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Gesetz Ohne Leine? - Das kann teuer werden

Hartmut Jakobs aus Zicherie weist aus die Leinenpflicht für Hunde hin. Diese gilt vom 1. März bis zum 15. Juli.

Von Markus Schulze 06.04.2016, 16:00

Klötze l Wie Hartmut Jakobs, Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Böckwitz, weiß, sind Hunde in der Zeit vom 1. März bis zum 15. Juli grundsätzlich anzuleinen. Es sei also verboten, Hunde in Feld, Wald oder Flur frei laufen zu lassen. Allerdings hat er festgestellt, dass sich einige Menschen nicht daran halten. Durch diese Fehlverhalten würden aber Vögel und andere Tiere beim Brüten beziehungsweise bei der Aufzucht ihrer Jungen gestört. Daher appelliert Jakobs an alle Hundehalter, ihre Fiffis wenigstens in ständiger Ruf- und Sichtweite zu halten, wobei natürlich gewährleistet sein müsse, dass die Hunde auch gehorchen.

„Zum Schutz der Tiere“, so mahnt der Mann aus Zicherie, „sollten Hunde und Halter das Wild nicht unnötig aufscheuchen und auf den ausgewiesenen Wegen bleiben.“

Des Weiteren, so Jakobs, gelte es zu verhindern, dass Spaziergänger durch frei laufende Hunde einen Schreck bekommen. Von der Stadt Klötze und auch vom Altmarkkreis Salzwedel wünscht er sich, dass zur Anleinpflicht eigene Regularien erlassen und diese auch streng(er) kontrolliert werden.

Ulf Dittfach, Ordnungsamtsleiter der Stadt Klötze, verwies im Gespräch mit der Volksstimme aber auf die bestehende Rechtslage. So gebe es zur Leinenpflicht ein Landesgesetz, das ausreichend sei. Im Übrigen gebe es wenig Beschwerden über frei laufende Hunde. Zudem könne das Ordnungsamt lediglich Hinweisen nachgehen, aber nicht überall präsent sein.

Auch Birgit Eurich, Pressesprecherin des Altmarkkreises Salzwedel, verwies auf Anfrage auf das Landeswaldgesetz, in dem die Leinenpflicht beschrieben sei (Paragraf 28, Absatz 2). Noch dazu informierte sie darüber, dass Verstöße mit Geldbußen bis zu 25 000 Euro geahndet werden können. Die Zuständigkeit für die Durchsetzung dieser Vorschrift liege bei den Gemeinden.