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Bodenordnung In Schwiesau wird 2016 kassiert

Die Beteiligten am Schwiesauer Bodenordnungsverfahren müssen 2016 einen Obolus bezahlen. Das ergab eine Nachfrage im ALFF.

Von Siegmar Riedel 15.04.2016, 03:00

Schwiesau l Der Schwiesauer Gerhard Glaue informierte die Mitglieder des Ortschaftsrates in ihrer jüngsten Sitzung über Erhebungen im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens. Noch in diesem Jahr sollen die Beteiligten gemäß des Berechnungsverfahrens einen finanziellen Beitrag leisten. Glaue wollte jedoch nicht ins Detail gehen.

Die Volksstimme fragte deshalb im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) nach. Wilfried Schröder, der das Verfahren in Schwiesau von Beginn an begleitet, bestätigte die Information von Gerhard Glaue.

Schröder erläuterte, dass das Verfahren jetzt nach der Vorstandswahl Ende 2015 intensiv weiter betrieben werde. „Als erste Schwerpunkte stehen dazu die Erarbeitung des Wege- und Gewässerplanes durch ein externes Ingenieurbüro, die Vermessung der Gebietsgrenze (Grenzfeststellung) und der tatsächlichen Nutzungen (Grundrissaufnahme) an“, informiert der ALFF-Mitarbeiter. „Diese Arbeiten sollen bis Mitte 2015 an eine geeignete Stelle und einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur vergeben werden.“ Darüber sei der Vorstand der Beteiligten am Bodenordnungsverfahren, der insbesondere in die Erarbeitung des Wege- und Gewässerplanes intensiv einbezogen werde, informiert worden.

Da für die Vermessungsleistungen als Grundlage für die weitere Bearbeitung der bevorstehenden Wertermittlung der Grundstücke Kosten anfallen, hat der Vorstand „eine erste geringe Hebung beschlossen, die bis zum Herbst 2016 abgeschlossen sein soll“. An diesen Kosten sind auch die Teilnehmer mit vier Prozent zu beteiligen. Die Vermessungen stellen laut Wilfried Schröder erste praktische und sichtbare Arbeiten dar.

Der Vorstand hat zudem beschlossen, die betreffenden Teilnehmer an dem Verfahren über eine entsprechende Information im Mitteilungsblatt der Stadt Klötze gezielt von den Zahlungen in Kenntnis zu setzen. Dort sollen dann vom Vorstand auch konkrete Informationen über den weiteren Ablauf gegeben werden.

Wie Wilfried Schröder informiert, soll der Zeitplan für das Bodenordnungsverfahren wie vorgesehen eingehalten werden. Der sieht in groben Zügen für das laufende Jahr das Erstellen des Wege- und Gewässerplans vor. „Dieser ist Voraussetzung für den Ausbau der Maßnahmen“, erläuterte der ALFF-Mitarbeiter. Dafür müssen die erforderlichen Vermessungsarbeiten zur Aufnahme der Gebietsgrenzen und Grundrisse noch 2016 vergeben und durchgeführt werden. Auch die Wertermittlung soll noch in diesem Jahr beginnen. Als nächster Schwerpunkt folgt dann 2017 die Genehmigung des Plans.