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Kulturschutzgesetz Sammler sind weiterhin besorgt

Die Sammler in Deutschland kämpfen weiter gegen eine Novellierung des Kulturschutzgesetzes. 44 500 Bürger unterschrieben eine Petition.

Von Markus Schulze 27.04.2016, 03:00

Jahrstedt l Es geht um das Sammeln sowie den Besitz von Briefmarken, Münzen, Gemälden, Mineralien, Fossilien und anderen Gegenständen von kulturellem beziehungsweise historischem Wert. In Deutschland gibt es Millionen Sammler. Sie befürchten weiterhin Ungemach. Dies könnte der Fall sein, wenn der Bundestag das neue Kulturschutzgesetz beschließt. Noch in diesem Jahr dürfte es soweit sein. Das Gesetz soll deutsche Kulturgüter unter besonderen Schutz stellen und den Handel besser kontrollieren. Doch den Sammlern, so sagt Hobby-Paläontologe Rüdiger Fricke aus Jahrstedt, drohen dadurch gravierende Einschnitte, die weit bis in das Privatleben hineinreichen. Beispielsweise müsste für vorhandene Stücke (nachträglich) ein Eigentumsnachweis vorgelegt werden. Das, so erklärt Fricke, sei in den meisten Fällen aber nicht möglich. Schon gar nicht für ihn, der seine Fossilien und Mineralien nicht käuflich erwirbt, sondern irgendwo in der Landschaft sucht und findet. Dennoch: Wird das Eigentum nicht nachgewiesen, könnte die Beschlagnahme die Folge sein. Die Gegner der Gesetzesnovelle verwahren sich gegen diese und andere Restriktionen und haben eine Petition für den Erhalt des privaten Sammelns initiiert. Diesem Protest, so weiß Fricke, haben sich mittlerweile weit mehr als 40 000 Bürger angeschlossen.

Allerdings sei diese Petition nun vom Kulturausschuss des Bundestages abgelehnt worden. „Aber wir geben nicht auf“, sagt Fricke und berichtet, dass sich die Sammler mit ihrem Anliegen jetzt an den Bundespräsidenten gewandt hätten. In dem Schreiben werde Joachim Gauck gebeten, darauf hinzuwirken, „dass unsere Forderungen Eingang finden in die Diskussion des Bundestags über die Gesetzesnovelle.“

In der gegenwärtigen Fassung, so glaubt Rüdiger Fricke, würden Sammler von Fossilien oder Mineralien mit Drogen- oder Waffenhändlern gleichgesetzt, weil deren Objekte ohne richterlichen Beschluss vom Staat einverleibt werden könnten. In diesem Fall wäre eine Situation wie in der ehemaligen DDR erreicht, warnt Fricke. Damals habe der Staat die Kulturgüter von privaten Sammlern und Händlern sowie auch von Museen konfisziert und an das Ausland verkauft. „Dies ist erst einige Jahrzehnte her. Umso sensibler sollte darauf geachtet werden, dass privates und öffentliches Eigentum in Deutschland geschützt bleiben“, meint der Jahrstedter.

Immerhin habe am 13. April im Kulturausschuss eine öffentliche Anhörung stattgefunden. Allerdings habe es selbst unter den 15 eingeladenen Sachverständigen unterschiedliche Sichtweisen zur Gesetzesnovelle gegeben, wie Fricke berichtet. Beispielsweise sprach sich Kristian Nicol Worbs, Präsident der Deutschen Numismatischen Gesellschaft, für Sonderregelungen bei Münzen aus. So handele es sich dabei um Massenprodukte, die nicht einzigartig seien. Es sollte deshalb klargestellt werden, dass Münzen keine archäologischen Objekte im Sinne des Kulturschutzgesetzes seien. Ähnlich äußerte sich Prof. Dr. Johanna Eder, Vorsitzende der Deutschen Naturwissenschaftlichen Forschungssammlungen, im Bezug auf paläontologische, mineralogische oder botanische Objekte. Für eine enge Auslegung des Begriffs „nationales Kulturgut“ plädierte auch Dr. Dorothee Hansen, stellvertretende Direktorin der Kunsthalle Bremen. Sie befürchtet, dass private Sammler ihre Bilder nicht mehr als Leihgaben in Museen ausstellen lassen würden. Aus Sorge, die Gemälde könnten in die Liste der national wertvollen Kulturgüter eingetragen werden.

Hingegen setzte sich Silvelie Klarfeld vom Bundeskriminalamt für eine Verschärfung der Einfuhrbestimmungen ein, vor allem für Antiken. So werde deren Herkunft oft verschleiert.

Rüdiger Fricke und seine Mitstreiter hoffen, dass sie bei Joachim Gauck Gehör finden und dass das Kulturschutzgesetz nicht in Kraft tritt.