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Schweinemast Kunrauer Anlage darf gebaut werden

Die Schweinemastanlage in Kunrau darf gebaut werden. So entschied das Oberverwaltungsgericht.

Von Markus Schulze 24.05.2016, 03:00

Kunrau l Der Streit um eine in der Gemarkung Kunrau geplante Schweinemastanlage mit 8250 Mastplätzen, gegen die sich engagierte Menschen aus Kunrau und Umgebung seit sechs Jahren mit allen rechtsstaatlichen Mitteln wehren, „ist in eine neue Phase eingetreten“, wie Günter Zogbaum mitteilt.

Rückblick: Am 30. April 2013 hatte das Landesverwaltungsamt den Bau und Betrieb der Anlage genehmigt. Und das, obwohl 1498 Bürger mit ihrer Unterschrift gegen das Vorhaben protestierten und bei einem Erörterungstermin mehr als 300 Einwendungen vorgebracht wurden.

Nach einer Bürgerberatung reichte die BUND-Ortsgruppe Kunrau gegen diese Genehmigung am 13. Juni 2013 Klage beim Verwaltungsgericht Magdeburg ein. Doch das Landesverwaltungsamt ließ sich davon nicht beirren und erließ – „ohne eine gerichtliche Entscheidung abzuwarten“ – wie Zogbaum moniert, am 21. August 2014 eine Anordnung der sofortigen Vollziehung des beklagten Bescheides.

Daraufhin rief die BUND-Ortsguppe das Verwaltungsgericht an, um einen vorläufigen Rechtsschutz gegen diese Anordnung zu erlangen. Und tatsächlich: „Das Verwaltungsgericht gab unserem Antrag statt und stellte die aufschiebende Wirkung unserer Klage wieder her, da es erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Genehmigungsbescheides hatte“, wie sich Zogbaum erinnert.

Doch das juristische Ränkespiel ging weiter. So legte gegen diesen Beschluss nun wiederum die Bauherrengemeinschaft Kunrauer und Bentheimer Schweinemast GmbH & Co KG Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Magdeburg ein. Mit Erfolg.

Denn wie Zogbaum berichtet, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt am 18. April die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg dahingehend geändert, „dass unser Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt wird. Der Beschluss wurde unserem Anwalt am 9. Mai zugestellt.“ Und: „Gegen diesen Beschluss des OVG stehen uns keine Rechtsmittel zur Verfügung, er ist unanfechtbar. Die Anordung des Landesverwaltungsamts zur sofortigen Vollziehung seiner Genehmigung vom 30. April 2013 ist damit bestätigt“, bedauert Zogbaum und weiß, dass damit nach sechs Jahren Widerstand eine „völlig neue Situation“ entstanden ist.

Im Verbund mit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern soll die neue Lage nun erörtert werden. Dazu findet am kommenden Montag, 30. Mai, ab 19 Uhr eine Informationsveranstaltung im Kunrauer Schloss statt.