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Haushalt Kommunalaufsicht gibt grünes Licht

Aufatmen im Oebisfelder Rathaus. Die Kommunalaufsicht hat den Haushalt genehmigt.

Von Jens Pickert 30.07.2016, 03:00

Oebisfelde l Die Kommunal- aufsicht beanstandete weder den Haushalt noch das Haushaltskonsolidierungskonzept. Aufgestellt werden musste dieses Konzept, weil die Kommune ein gewaltiges Defizit belastet. Unter anderem stehen 9,3 Millionen Euro Gewerbe- steuerrückerstattung zur Debatte.

Die Genehmigung ist allerdings, wie einem Schreiben der Kommunalaufsicht zu entnehmen ist, an einige Bedingungen geknüpft. So wurde angeordnet, dass die Stadt das Konsolidierungskonzept unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften fortschreibt und auf dieser Grundlage nachweist, dass der Haushaltsausgleich bis zum Ende des Konsolidierungszeitraums im Jahr 2022 erreicht und somit die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune sichergestellt wird. Gefordert wird auch, dass eine Prioritätenliste für Investitionsmaßnahmen aufgestellt werden muss.

Außerdem weist die Aufsicht an, dass die Bürgermeisterin mit Vollziehbarkeit der Haushaltssatzung für den Haushalt eine haushaltswirtschaftliche Sperre anordnet. Mit der Sperre soll sichergestellt werden, dass nur Auszahlungen geleistet werden, zu deren Leistung die Stadt rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind.

Die Fortführung des Konsolidierungskonzeptes ist nach Ansicht der Kommunalaufsicht vor allem deshalb zwingend notwendig, weil die Konsolidierung des Haushaltes bereits ohne die Gewerbe- steuerrückforderung schwierig ist. Die Rückforderung wird eine erhebliche finanzielle Auswirkung für die Stadt zur Folge haben und ebenfalls erhebliche Veränderungen der mit der Finanzplanung ausgewiesenen Bestände an Finanzmitteln für die Folgejahre bewirken.

Aber die Kommune sollte nach Meinung der Aufsicht auch Unterstützung erhalten. So sollte im Bemühen um eine Lösung eine Verzinsung der Gerwerbesteuerrückforderung nicht erfolgen. Der Stadt ist die Situation nicht anzulasten.