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Hilferuf Gegen kommunale Schuldenfalle

Es ist zugleich Mahnung und Forderung: das sogenannte Schönebecker-Papier - eine Petition an die Landesregierung.

Von Harald Schulz 07.04.2016, 03:00

Oebisfelde/Schönebeck l Die gemeindeoffene Arbeitsgruppe Kommunalfinanzen 2022 hat sich nach ihrer dritten Zusammenkunft in Schönebeck auf das sogenannte „Schönebecker Papier“ verständigt. Mit diesem Schreiben weisen die Unterzeichner auf die momentan schwerwiegenden Probleme der Kommunen, insbesondere der Kommunalfinanzen, gegenüber der in Koalitionsgesprächen stehenden Landesregierung hin. Mit zu den Unterzeichnern gehört die Einheitsgemeinde Oebisfelde-Weferlingen.

Wie die Bürgermeisterin und Verwaltungschefin Silke Wolf im Gespräch mit der Volksstimme berichtete, ist „ihre“ Einheitsgemeinde Oebisfelde-Weferlingen ein Paradebeispiel für diesen Brief. Sie führt insbesondere die Notlagen bei der Finanzierung von Kinderbetreuungsstätten und den Bereich Brandschutz und Gefahrenabwehr an: Durch das neue Kinderförderungsgesetz haben sich laut Wolf die Personal- und Qualitätsschlüssel verändert. Das führt zur Erhöhung der finanziellen Belastungen der Träger, jedoch erhöhen sich nicht die Zuweisungen vom Land, was dringend für dieses neue Qualitätsmanagement vonnöten wäre.

Auch beim Brandschutz einschließlich der öffentlichen Gefahrenabwehr haben die vom Land vorgegebenen Normen – und damit die Standards für Einsätze – eine neue Qualität erreicht, so Wolf. So verstehe sie nicht, dass Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr zum Katastrophenschutz von zentraler Stelle ausgeschrieben, gekauft und zugewiesen werden. Hingegen Einsatzfahrzeuge für den regionalen Bereich so nicht zu beschaffen sind. Auch ist für Wolf die Verteilung der Brandschutzsteuer nicht gerecht, da die Ausschüttung nach der Einwohnerzahl bestimmt wird. Für sie fällt dabei der ländliche Raum „hinten runter“.

Die Städte Wolmirstedt, Möckern, Hohenmölsen, Genthin, Schönebeck, Staßfurt, Hecklingen, Oebisfelde-Weferlingen, Nienburg, die Gemeinden Barleben, Niedere Börde, Biederitz, Gommern, Sülzetal, die Verbandsgemeinden Elbe-Heide, Flechtingen und Sale-Wipper haben sich nun am 1. April darauf verständigt, dass das „Schönebecker Papier“ an diejenigen Parteien im Land Sachsen-Anhalt versandt wird, die momentan ausloten, ob sie gemeinsam eine Koalition im Land Sachsen-Anhalt bilden werden. Grundlage ist der Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes, wonach Kommunen gegen das Bundesland, zu dem sie gehören, einen Anspruch auf finanzielle Mindestausstattung haben.

Die Unterzeichner plädieren, dass der Begriff der Mindestausstattung nicht nur die sogenannten Pflichtaufgaben umfasst. Nach der Landesverfassung Sachsen-Anhalts muss das Land auch dafür Sorge tragen, dass die Kommunen über Finanzmittel verfügen, die zur angemessenen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Wie in dem Schreiben bedauert wird, ist der Umstand, dass „die zwingend zu gewährleistende finanzielle Mindestausstattung durch den Verweis auf die angespannte Haushaltslage des Landes deutlich vermindert ausfiel“.

Kerninhalte eines umfangreichen Forderungskatalogs, dass der Volksstimme vorliegt, sind die deutliche Stärkung des Ehrenamtes, eine spürbare Entbürokratisierung im Verlauf der nächsten zwei Jahre, Schaffung eines jährlich stattfinden offenen Dialogs zwischen Landtag, Landesregierung, kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen sowie die Gründung eines Förderprogrammes für kommunale Maßnahmen, die nicht unter die Richtlinien des Förderprogramms Stark III fallen.