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Neue Regeln für die Kameraden Klötzes Vizebürgermeister begründet jetzt die neuen Vorgaben für Feuerwehren

Für viele Reaktionen hat die Mitteilung gesorgt, dass sich die Feuerwehren aus der Einheitsgemeinde Stadt Klötze künftig nicht mehr um das Organisieren von Festen und Veranstaltungen kümmern sollen. Im Klötzer Rathaus bezieht man dazu nun Stellung.

Von Tobias Roitsch 15.05.2021, 03:00
Unter dem Titel "Nur Dienst und kein Vergnügen?" berichtete die Klötzer Volksstimme am 30. April 2021 darüber, dass die Ortsfeuerwehren in der Einheitsgemeinde Stadt Klötze künftig keine Feste mehr selbst organisieren sollen.
Unter dem Titel "Nur Dienst und kein Vergnügen?" berichtete die Klötzer Volksstimme am 30. April 2021 darüber, dass die Ortsfeuerwehren in der Einheitsgemeinde Stadt Klötze künftig keine Feste mehr selbst organisieren sollen. Foto: Tobias Roitsch

Klötze - Die Kameraden der Ortsfeuerwehren in der Einheitsgemeinde Stadt Klötze sollen sich in Zukunft auf mögliche Einsätze und auf die Ausbildung der Mitglieder konzentrieren. Feiern und Veranstaltungen, wie sie von den Brandbekämpfern in der Vergangenheit regelmäßig in Eigenregie auf die Beine gestellt wurden, sollen sie nicht mehr selbst organisieren. Darüber war kürzlich in den Sitzungen der Ortschaftsräte von Ristedt und Wenze informiert worden. Die Volksstimme berichtete darüber. Im Anschluss habe die Stadt Klötze vermehrt Anfragen zu dem Thema erhalten, teilte der stellvertretende Bürgermeister Matthias Reps mit. „In Anerkennung vor dem Dienst und der geleisteten und zu leistenden Arbeit der Kameraden in den Freiwilligen Feuerwehren in der Einheitsgemeinde“, schrieb Reps in einer E-Mail, wolle man einige Punkte klarstellen.

„Für die Stadt Klötze und die Führungskräfte innerhalb der Ortswehren hat der Dienstbetrieb, mit Aus- und Fortbildung sowie der fortgeschriebenen Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit, oberste Priorität“, so Matthias Reps.

Andere sollen organisieren, Feuerwehren dürfen helfen

Die Stadt und der Stadtwehrleiter hätten im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht die Trennung „dieser Angelegenheiten offen kommuniziert, intern besprochen und klargestellt“, teilte der stellvertretende Bürgermeister weiter mit. Man wolle die Mitglieder der Feuerwehren auch schützen, etwa vor privaten Vermögensschäden, „insbesondere durch persönliche Haftung in Schadensfällen“, wird als Beispiel genannt. Außerdem sollten die Kameradinnen und Kameraden nicht durch zusätzliche Aufgaben belastet werden.

„Die Organisation von traditionellen Veranstaltungen liegt in der federführenden Verantwortung von Freiwilligen, Interessengemeinschaften, Vereinen oder sonstigen Organisationen, in Absprache mit den Ortsbürgermeisten, in den Ortschaften“, stellte Matthias Reps klar. Organisatorische Pflichten, die bei der Brauchtumspflege erforderlich seien, gehörten nicht originär zu den Aufgaben der Feuerwehren. Dabei bezieht er sich auf das Brandschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.

Ein generelles Verbot, sich zu engagieren, gibt es für die Brandbekämpfer aber nicht. „Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr haben jederzeit die Möglichkeit, sich über den Dienst hinaus in der Brauchtumspflege zu engagieren und einzubringen“, so Reps. Darüber hinaus könnten die Wehren mit anpacken, wenn sie gebraucht würden. Ihre Unterstützung bei verschiedenen Anlässen sei durch die Trennung der Aufgaben „nicht untersagt oder gar ausgeklammert“, so Matthias Reps.