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Konflikt Unterlassungserklärung sorgt für Frust

Gegenseitige Beschuldigungen: Der Konflikt in den politischen Gremien der Verbandsgemeinde Beeetzendorf-Diesdorf spitzt sich zu.

Von Walter Mogk 12.12.2020, 00:01

Jübar/Beetzendorf l Die vom Bürgermeister der Verbandsgemeinde (VG), Michael Olms (CDU), über einen Anwalt gegenüber VG-Ratsmitglied Carsten Borchert (ebenfalls CDU) geltend gemachten Ansprüche auf Unterlassung und Widerruf von getätigten öffentlichen Aussagen schlagen hohe Wellen. Wie die Volksstimme erfuhr, soll es im nichtöffentlichen Teil der VG-Ratssitzung am Mittwoch heftige Kritik am Vorgehen von Olms gegeben haben. Einige Ratsmitglieder hätten sogar einen Rückzug aus dem Gremium in Betracht gezogen, hieß es.

Carsten Borchert selbst zeigte sich während der Sitzung des Jübarer Gemeinderates am Donnerstagabend „sehr bestürzt und betrübt“ über das Geschehen. Olms habe eigenmächtig im Namen der Kommune und ohne Rücksprache mit dem VG-Rat einen Anwalt beauftragt, gegen ihn vorzugehen und ihm unterstellt, die anfänglichen Kosten von rund 35.000 Euro für die Einrichtung des „Klassenraumes plus“ in der Jübarer Grundschule erfunden zu haben. „Glücklicherweise ist der Kuhfelder Bürgermeister Günther Serien aufgestanden und hat anhand seiner Aufzeichnungen bestätigt, dass meine Aussagen hieb- und stichfest sind und der Wahrheit entsprechen“, erklärte Borchert. Serien hatte in der VG-Ratssitzung aus der Zusammenkunft des Sozialausschusses vom 4. Mai zitiert, in der von knapp 30.000 Euro Kosten ausgegangen worden sein soll. Diese bezogen sich auf die Zusammenlegung zweier Horträume im Obergeschoss zu einem, was die Gemeinde Jübar favorisiert hatte.

Die VG entschied sich aber letztlich für eine Raumzusammenlegung im Erdgeschoss. Dafür wurde dann später aufgrund einer Kostenberechnung die Summe von 67.000 Euro genannt. Zu der Kritik an dieser „Verdoppelung der Kosten“ und der Aussage, dass die Verbandsgemeindeführung dafür verantwortlich sei, weil sie nicht so bauen wollte „wie wir das haben wollten“, stehe Borchert nach wie vor. Die geforderte Widerrufs- und Unterlassungserklärung werde er deshalb auch nicht unterzeichnen.

In dem Schreiben einer Hamburger Anwaltskanzlei, das der Volksstimme vorliegt, ist davon die Rede, dass Borcherts Behauptung falsch ist und „allein zum Ziel (hat), die Handlungskompetenz und die Redlichkeit der Verwaltung meiner Mandantin (der Verbandsgemeinde; Anmerk. d. Red.) zu diskreditieren“. Eine Verdoppelung der Kosten habe es zu keinem Zeitpunkt gegeben. Auch sei die Zahl 35.000 Euro nie genannt worden. „Sie war auch nicht Gegenstand einer Kostenschätzung oder gar Kostenfestlegung“, so der Anwalt.

Für Carsten Borchert ist das juristische Vorgehen gegen ein Verbandsgemeinde-Ratsmitglied ein Unding. „Wenn es jedes Mal eine Unterlassungsklage gibt, weil einem Äußerungen nicht passen, muss in Zukunft jeder ehrenamtliche Ratsvertreter Angst haben, vielleicht etwas Falsches zu sagen“, meinte der Jübarer. Dass auch schon Mandatsniederlegungen in Erwägung gezogen worden seien, zeige den Ernst der Situation. Für Borchert stehe nach der VG-Ratssitzung am Mittwochabend (9. Dezember) fest, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Rat und Bürgermeister „bei Null“ liege. Den gesamten Ablauf des Geschehens rund um den „Klassenraum plus“ werde er zudem zu gegebener Zeit öffentlich machen.

Bis 20. Dezember hat der Jübarer Bürgermeister noch Zeit, die geforderte Widerrufs- und Unterlassungserklärung abzugeben. Verstreicht die Frist, „werde ich meiner Mandantin raten, ihre Forderung gerichtlich geltend zu machen“, heißt es in dem Anwaltsschreiben. Dabei gehe es auch um einen Schadensersatzanspruch. Zudem sei die „Verbreitung unwahrer Tatsachen, die andere diskreditieren“, eine unerlaubte Handlung im Sinne des Strafgesetzbuches.

Michael Olms wollte sich mit Hinweis auf das laufende Verfahren gegenüber der Volksstimme nicht äußern. Nur soviel: Er habe Carsten Borchert am 14. Oktober im Verbandsgemeinderat gebeten, seine Aussagen richtigzustellen oder seitens des VG-Rates ein Disziplinarverfahren gegen ihn selbst einzuleiten. Beides sei nicht geschehen. Deshalb sei ihm nichts weiter übrig geblieben, als den Anspruch auf Unterlassung und Widerruf juristisch durchzusetzen.