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Leader Förderprogramm nimmt Fahrt auf

Das Leader-Förderprogramm des Landes kommt in die heiße Phase. Die neuen Manager informierten über Details der Fördermöglichkeiten.

Von Siegmar Riedel 23.06.2016, 03:00

Klötze l Mit einem neuen Manager-Gespann startet die Lokale Aktionsgruppe (LAG) „Rund um den Drömling“ in die nächste Förderperiode. Bei einer Mitgliederversammlung mit Informationsforum stellten sich Wolfgang Bock aus Halle und Wolfram Westhus aus Magdeburg vor. Sie sind Ansprechpartner für alle Belange rund um die LAG im Rahmen des Förderprogramms Leader. Letzteres steht übersetzt für „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“.

Derzeit sind nur zwei Projekte angemeldet: eines betrifft die Kirche in Gehrendorf, das andere ein Wohnprojekt in Ethingen. Doch das soll sich jetzt ändern. „23 LAG´s gibt es in Sachsen-Anhalt, einige haben bereits deutlich stärker zugeschlagen mit neuen Projekten“, berichtete Wolfgang Bock. Insgesamt würden derzeit 110 Projekte beim Landesverwaltungsamt vorliegen, 140 wurden bis Mitte Mai eingereicht. Aber: „Noch kein einziges Projekt ist bisher bewilligt worden.“ Erst in diesen Wochen würden die ersten Bewilligungsbescheide auf den Weg gebracht.

Die Verzögerungen erklärte die LAG-Vorsitzende Silke Wolf so: „Im Jahr 2017 wird der Leader-Prozess wieder in geregelten Bahnen verlaufen, nachdem wir in den zurückliegenden Monaten lange auf weitere Richtlinien der Landesregierung gewartet haben, mit denen Projekte aus unserem LAG-Konzept mit EU-Mitteln gefördert werden können.“

Wolfgang Bock informierte, dass für 2017 für rund 900 000 Euro Projekte eingereicht werden können. Stichtag dafür ist der 15. September. Von 2017 bis 2020 reiche die Kernphase der Projektumsetzung.

Bis dahin wird die LAG eine Prioritätenliste vorbereiten. Angesprochen sind alle Akteure mit eigenen Projekten. Kommunen, Vereine, Verbände und Privatleute können ihre Ideen einreichen, die den Förderrichtlinien entsprechen. Gefördert werden können Projekte:

• zur Revitalisierung leer stehender Gebäude, die eine neue Funktion erhalten sollen;

• der Abbruch von Gebäuden, wenn Folgeinvestitionen geplant sind;

• der Um- und Ausbau von Gebäuden für kleinere Unternehmen;

• die Sanierung baulicher Hüllen von ortsbildprägenden Gebäuden als Beitrag zum ländlichen Toursimus;

• die Stärkung von wirtschaftlichen Aktivitäten auf dem Land durch bauliche Maßnahmen;

• Maßnahmen für den ländlichen Tourismus.

Die wesentlichen Fördersätze betragen bei Privatpersonen 45 Prozent, maximal 30 000 Euro, bei Kommunen 75 Prozent. Wichtig: Alle Projekte müssen vorfinanziert werden. Wenn Sie ein Projekt haben, das diesen Richtlinien entspricht, sollten Sie sich an die LAG-Manager wenden und einen Gesprächstermin vereinbaren. Management und Vorstand der LAG bewerten alle Vorschläge und erstellen eine Prioritätenliste. Anfang Oktober wird die Mitgliederversammlung darüber abstimmen, bevor die Projekte Anfang November beim Landesverwaltungsamt eingereicht werden.

Beate Prange vom Amt für Landwirtschaft, Forsten und Flurneuordnung, betonte, dass private Projekte, wenn sie förderfähig sind, 2017 umgesetzt werden müssen. Wolfgang Bock sagte: „Sie sind in der Premium-Situation, dass wir für Sie da sind und beraten.“