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Naturschutz Bauern fürchten rasche Faktenschaffung

Die neue Verordnung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt für das Landschaftsschutzgebiet Drömling ist seit Kurzem amtlich.

Von Harald Schulz 26.05.2016, 03:00

Oebisfelde l Von eigener Hand hat der Präsident des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, Thomas Pleye, das Gültigkeitsdatum für die neue Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Drömling per vergangenem 25. April eingesetzt und per Unterschrift manifestiert. Eine Verordnung, die ausführlich die Bedeutung dieses besonders geschützten Natur- und Lebensraumes sichert.

Wie dieser Schutz zu erfüllen ist, das geht aus ellenlangen Aufzählungen von Verboten und Erlaubnisvorbehalten hervor, selbst eine Auflistung von zulässigen Handlungen fehlt nicht. Diese Verordnung soll, so die Aussage des Landesverwaltungsamts gegenüber dem Landesbauernverband Börde, mit dem Entstehen des länderübergreifenden Unesco-Biosphärenreservats inhaltlich komplett übernommen werden.

Wenn auch die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie in Sachsen-Anhalt, Claudia Dalbert, persönlich bei ihrem Besuch in Oebisfelde am vergangenen Donnerstag in der Gesprächsrunde zugesagt hat, dass das länderübergreifende Unesco-Biosphärenreservat Drömling keine Verschärfungen mit sich bringen wird, so bestehen beim Landesbauernverband Börde weiterhin Zweifel, meint der Geschäftsführer des Verbandes Börde, Wolfgang Köhler. Das Eckpunktepapier des Ministeriums wurde als das Maß der Dinge von der Ministerin benannt, die Landwirtschaft wurde weiterhin zum festen Bestandteil des Drömling erklärt und die Zusage für einen Dialog gegeben.

Nun aber befürchtet Köhler, dass durch die Verordnung Fakten durch die Hintertür geschafft werden. Die Aussage von Verbandsgeschäftsführer Köhler ist eindeutig: „Das Biosphärenreservat bringt keinen Nutzen für die Wirtschaft im Drömling. Die Landwirtschaft muss gestärkt werden, damit in dem strukturell schwachen Landstrich noch ein nennenswerter Fluss an Steuergeldern zustande kommt.“

Derzeit wird die Verordnung detailliert durch den Justitiar des Landesbauernverbandes Sachsen-Anhalt, Edgar Grund, geprüft. Wie Geschäftsführer Köhler jedoch auf Anfrage der Volksstimme informierte, fallen drei Regelungen ohne nähere Prüfung sofort in den Mittelpunkt der Kritik des Verbandes: Der Umgang mit dem Wasserregime bedarf weiterhin einer Verbesserung. Der Erhalt der Moorgebiete im Drömling ist deutlich als Priorität in der Verordnung festgeschrieben. Mit dem Verbot, „Maßnahmen durchzuführen, die den Wasserhaushalt beeinträchtigen, eine dauerhafte oder mehr als kurzfristige Absenkung des Grundwassers oder einen verstärkten Abfluss des Oberflächenwassers herbeizuführen sowie die Gewässer zu beseitigen“, könne wohl eine von der Landwirtschaft dringend benötigte Feldberegnung weiterhin abgeschrieben werden, so Köhler.

Der zweite Punkt betrifft das weiter voranschreitende Verschwinden von Ackerland. Im Bereich des Drömlings in der Börde-Region sind in den vergangenen Jahren Ackerflächen in einer bedeutenden Dimension verschwunden, weil die Bewirtschaftung zu aufwendig, oft sogar durch Auflagen verursacht, unmöglich geworden ist, so die Auffassung des Geschäftsführers. Zu einer Verbesserung dürfte da auch nicht das Verordnungsverbot beitragen, das die Landschaftsstrukturen wie Hecken, Baumreihen, Baumgruppen, Feldgehölze, Einzelbäume, Gebüsche oder Feuchtbiotope gegen landwirtschaftliche Tätigkeiten, Zerstörung und auch gegen Beeinträchtigungen schützt.

Auch bei der Jägerschaft und bei den Mitgliedern der Angelverbände dürfte die neue Verordnung zumindest für Aufregung sorgen. So besagt ein Verbot, dass bei der Ausübung der Jagd im Landschaftsschutzgebiet Drömling kein Bleischrot verschossen werden darf. Und: Fischereiliche Handlungen im Umkreis von 30 Metern um Gewässer mit Vorkommen von Bibern und Fischottern sind zu unterlassen. Auch ist es untersagt, in Waldsplitterflächen von bis zu zwei Hektar den Baumbestand um die Hälfte am Stück zu fällen.