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Vorbestraft Klötzer Amtsleiter erneut verurteilt

Der Ordnungsamtsleiter Ulf D. aus Klötze wurde wegen fünf Verstößen gegen das Straßenverkehrsgesetz verurteilt. Nun gilt er als vorbestraft.

Von Gesine Biermann 31.03.2020, 11:12

Gardelegen/Klötze l Zu seiner Strafverhandlung vor wenigen Tagen im Gardelegener Amtsgericht war Ulf D. einfach nicht erschienen. Unentschuldigt blieb er der Verhandlung fern. Recht gesprochen wurde dennoch. Der Strafbefehl wurde ihm jetzt zugestellt.

Wie Richter Michael Steenbuck, Pressesprecher am Landgericht Stendal, mitteilte, wurde gegen ihn in Abwesenheit auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 60 Euro verhängt. Zudem darf ihm die Verwaltungsbehörde erst nach Ablauf von 24 Monaten eine neue Fahrerlaubnis erteilen. Dabei fiel eine Trunkenheitsfahrt am 20. Dezember 2018 in Klötze am schwersten ins Gewicht. Das Urteil: 70 Tagessätze.

Was bislang noch nicht bekannt war, sich aber nun im Strafbefehl wiederfindet: Ulf D. war auch zuvor schon mehrfach ohne Führerschein erwischt worden. Und zwar insgesamt vier Mal, zwischen dem 3. Juni 2016 und dem 30. Mai 2018.

Für jede der Fahrten beantragte der Staatsanwalt eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen. Insgesamt standen also 190 Tagessätze im Raum. Daraus bildet das Gericht üblicherweise eine Gesamtstrafe – in diesem Fall von 100 Tagessätzen zu 60 Euro. Die Gesamtsumme von 6000 Euro, zuzüglich der Gerichtskosten, kann der Amtsleiter in monatlichen Raten von 100 Euro abstottern. Immerhin hatte D. erst vor gut einem halben Jahr eine Geldstrafe kassiert: Höhepunkt seiner Vergehen war nämlich ein Unfall, den er – ebenfalls betrunken – am 3. Februar 2019 im wendländischen Clenze verursacht hatte. Dabei war eine 19-Jährige schwer verletzt worden. Der Strafbefehl des Amtsgerichtes Dannenberg – eine Geldstrafe im unteren vierstelligen Bereich – ist seit Juli rechtskräftig.

Das jüngste Urteil des Amtsgerichtes Gardelegen ist es zwar noch nicht. D. könnte noch innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben und so eine Hauptverhandlung erzwingen – aber es wiegt ungleich schwerer. Denn mit über 90 Tagessätzen gilt Ulf D. als vorbestraft. Und das wird ab Rechtskraft in jedem Führungszeugnis zu lesen sein, das er beantragt.

Das neue Urteil könnte für ihn allerdings auch noch weitere Folgen nach sich ziehen. Denn auch die Stadt Klötze will nun tätig werden. Immerhin ist D. seit 2014 als Ordnungsamtsleiter in der Einheitsgemeinde beschäftigt und auch immer noch angestellt, wie Vizebürgermeister Matthias Reps gestern auf Nachfrage bestätigte. Seit Bekanntwerden der Vorfälle ist der Beamte zwar krankgeschrieben, kommt also nicht mehr ins Büro. Aber natürlich wird D. noch immer von der Stadt bezahlt.

Ob das so bleibt, will diese aber nun prüfen. Auch, um moralischen Schaden von der Kommune abzuwehren. Die Verwaltung werde sich angesichts des jüngsten Urteiles dazu mit dem Altmarkkreis verständigen, bestätigte Matthias Reps auf Nachfrage.

Bislang hatte sich die Verwaltung der Einheitsgemeinde bedeckt gehalten, was arbeitsrechliche Konsequenzen betrifft. Allerdings sei die Trennung von einem verbeamteten Mitarbeiter auch nicht so ohne Weiteres möglich, betonte Reps. An ein eventuelles Amtsenthebungsverfahren würden hohe Anforderungen gestellt. Für D. gilt das Bundesbeamtengesetz, das ein Dienstvergehen außerhalb der Dienstzeit nur in wenigen Ausnahmefällen sieht. Zudem trage die Stadt auch soziale Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitern, wirbt Reps um Verständnis. Dennoch verstehe er natürlich die Entrüstung der Bürger angesichts der Verfehlungen des städtischen Ressortchefs.

Eine Konsequenz aus den Vorfällen um Ulf D. hat die Stadt übrigens schon im vergangenen Jahr gezogen: Mittlerweile würde im halbjährigen Turnus, „aber unangekündigt“ kontrolliert und protokolliert, ob die Mitarbeiter, die auch für die Stadt mit dem Auto unterwegs sind, eine gültige Fahrerlaubnis haben, betonte Reps. Diese müsse im Original vorgelegt werden.