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Wohnungen in Klötze 400.000 Euro für Instandhaltung

400.000 Euro investiert die Wohnungsbaugenossenschaft Klötze in die Instandhaltung ihrer Objekte. Fördermöglichkeiten werden genutzt.

Von Markus Schulze 15.03.2018, 02:00

Klötze l Die Wohnungsbaugenossenschaft (WG) Klötze eG hat 2017 rund 546.300 Euro für die Instandhaltung ihrer Wohnungen ausgegeben, wie das geschäftsführende Vorstandsmitglied Heike Meise der Volksstimme berichtet. Davon entfielen 116.300 Euro auf die laufende Instandhaltung, 185.000 Euro auf die Herrichtung von Wohnungen zur Neuvermietung und der Löwenanteil, nämlich 245.000 Euro, auf das Umzugsmanagement vor dem Abriss des Wohnblocks An der Wasserfahrt 34 bis 38.

Die reinen Abrisskosten für diesen Wohnblock beliefen sich 2017 auf 178.600 Euro, wie Meise informiert. Sie kündigt an, dass auf der frei gewordenen Fläche in diesem Jahr noch Rasen gesät werden soll. Des Weiteren teilt die Geschäftsführerin mit, dass die WG für den Abriss und das Umzugsmanagement von der Stadt Klötze im Dezember 2017 Fördermittel in Höhe von 181.800 Euro erhalten hat. Die Gesamtausgabe betrug 423.600 Euro. Demnach verblieb für die WG ein Eigenanteil von 241.800 Euro. „Diese Größenordnung macht deutlich, dass weitere Modernisierungsmaßnahmen im Jahr 2017 nicht möglich waren“, erklärt Meise. Übrigens hat die WG Klötze nach dem Abriss in der Wasserfahrt noch 551 Wohnungen in ihrem Bestand.

2018 plant die WG eine Summe von 397.200 Euro für Instandhaltungsaufwendungen ein. „Hierbei handelt es sich um das Herrichten von Wohnungen für die Wiedervermietung und um laufende Instandhaltungskosten“, erläutert Meise. Sie fügt hinzu, dass die WG bei der Investitionsbank Sachsen Anhalt Gelder aus dem Förderprogramm „Sachsen Anhalt – Wohnraum herrichten“ für acht Wohnungen beantragt hat. Am 1. Februar ging der positive Bescheid ein. „Gefördert werden maximal 10.000 Euro je Wohnung“, weiß Meise. Der Fördermittelbescheid beläuft sich auf 80.000 Euro. Die Kostenschätzung für diese Maßnahme liegt aber bei 213.700 Euro. Das bedeutet, dass die WG 133.700 Euro selbst aufbringen muss.

Die Geschäftsführerin weist darauf hin, dass diese acht Wohnungen nach Fertigstellung einer Belegungsbindung für zehn Jahre unterliegen. Folglich ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich, um einziehen zu können. Gemäß einer Richtlinie des Altmarkkreises Salzwedel ergibt sich die Miete dann nach dem Sozialgesetzbuch.

Die WG-Geschäftsführerin betont, dass von der Wohnungsbaugenossenschaft auch alle anderen Fördermöglichkeiten in Augenschein genommen werden, wie beispielsweise der Anbau eines Fahrstuhls für einen der Fünfgeschosser in der Wasserfahrt. „Ob diese Maßnahmen in 2019 durchgeführt werden können, hängt zum einen von der Kostenschätzung durch ein Architektenbüro und zum anderen von den Förderprogrammen der Investitionsbank Sachsen Anhalt ab“, sagt Meise. „Ganz klar ist, dass die Wohnungsbaugenossenschaft Klötze eG diese Maßnahmen nur durchführen kann, wenn die Fördermittelanträge positiv beschieden werden.“ Entscheidungen dazu werden erst nach Planungssicherheit, voraussichtlich im Herbst 2018, erfolgen, blickt die Geschäftsführerin voraus.