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Zerstörte Schleuse Fördermittel lassen auf sich warten

Die eingestürzte Ohre-Schleuse bei Jahrstedt soll erneuert werden. Mit dem Fördermittelantrag befasst sich das Landesverwaltungsamt.

Von Markus Schulze 20.07.2019, 01:01

Jahrstedt l Allmählich ist Gras über die Sache gewachsen. Im wahrsten Sinne des Wortes. Noch immer besteht die Ohre-Schleuse bei Jahrstedt-Germenau aus einem Provisorium. Die acht Gabionen (mit Schotter gefüllte Drahtkörbe) und zehn Sandsäcke erfüllen ihren Zweck. Die umliegenden Gräben werden mit Wasser versorgt, ebenso der benachbarte Angelteich, wenngleich die Ohre derzeit nur einem Rinnsal gleichkommt. Vor den Big Bags staut sich Entenflott.

Das Provisorium war im Mai 2018 vom Unterhaltungsverband (UHV) Obere Ohre errichtet worden, nachdem das 1956 errichtete Wehr einige Wochen zuvor, am 18. März, eingestürzt war. Eis und Treibgut hatten den Pegel dermaßen ansteigen lassen, dass ein Fundament dem Druck nicht mehr stand hielt.

Dass die Gabionen und Sandsäcke keine Dauerlösung sein können, ist allen Beteiligten klar. Naturparkverwaltung Drömling, UHV Obere Ohre, die Stadt Klötze, die Untere Natur- sowie die Wasserbehörde verständigten sich daher am 5. Juni 2018 darauf, beim Landesverwaltungsamt (Lvwa) einen Antrag auf Fördermittel zu stellen. Geplant ist der Neubau des Wehrs plus Fischaufstiegsanlage. Die Maßnahme soll möglichst bis 2021 umgesetzt sein. Einen ersten Fördermittelantrag stellte der UHV im September 2018, einen zweiten im Februar 2019. Eigentlich wurde jetzt im Mai mit einer Entscheidung gerechnet, doch daraus wurde nichts.

Der Vorgang sei derzeit noch in Bearbeitung, teilte Lvwa-Pressesprecherin Gabriele Städter auf Anfrage mit. Das Vorhaben „Fischaufstieg/Stau Ohre Jahrstedt“ habe ein Gesamtvolumen von 912 705 Euro. „Mit dem beantragten Vorhaben sollen die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie weiter umgesetzt werden“, informierte Städter. Dazu gehöre die Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustands der Gewässer und damit der Lebensbedingungen im ländlichen Raum sowie der Erhalt des ländlichen Erbes. Damit verbunden seien die langfristige Sicherung der biologischen Vielfalt, die Verbesserung des Kleinklimas sowie eine Steigerung des Erlebnis- und Erholungswertes der Landschaft. Bei der Prüfung des Fördermittelantrages seien die Bestimmungen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu beachten, erklärte Städter.

Offen bleibt, wann mit einem Ergebnis der Prüfung gerechnet werden kann.

Bis dahin dürfte noch mehr Gras über das Provisorium gewachsen sein.