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Zwangsvollstreckung Wenn der Kuckuck am Laptop klebt

Über die Gebühren für Zwangsvollstreckungen will der Klötzer Stadtrat beschließen. Die Zahl der Verfahren sinkt aber.

Von Siegmar Riedel 05.09.2018, 03:00

Klötze l Von 20 auf 30 Euro soll die Pauschale für Vollstreckungsverfahren steigen. Grundlage dafür ist eine neue Verordnung, die seit 14. März 2018 gilt. Derzeit übernimmt aus wirtschaftlichen Gründen der Altmarkkreis Salzwedel für die Einheitsgemeinde Stadt Klötze diese Verfahren und kassiert dafür die Gebühr für den nicht gedeckten Verwaltungsaufwand. Die Verwaltung von Klötze kalkuliert mit Mehrkosten von zirka 1500 Euro pro Jahr. Damit betragen die Gesamtkosten dann jährlich rund 5000 Euro.

Dennoch kann es sein, dass die Stadt in absehbarer Zeit weniger dafür bezahlen muss. Der Grund: Die Zahl der Zwangsvollstreckungen sinkt. Zwar werden die Menschen, die sich durch zu teure Autos, extrem hohe Handykosten oder Arbeitslosigkeit überschulden, nicht unbedingt weniger. Jedoch gehen immer mehr Schuldner in die Privatinsolvenz, um nicht ihr Leben lang ihre Schulden abstottern zu müssen.

Diese Tendenz bestätigte auch eine Nachfrage beim Altmarkkreis Salzwedel. „Der Trend im Vergleich zu den Vorjahren im Altmarkkreis und besonders in Klötze ist sinkend“, informiert Kreis-Sprecherin Birgit Eurich. Im Jahr 2017 seien im Kreis 6676 Verfahren eingeleitet worden, 2018 mit Stichtag 29. August bisher 5613 Verfahren.

Ähnlich die Zahlen auf die Einheitsgemeinde Klötze bezogen: Zwangsvollstreckungen gab es hier 2017 154, 2018 waren es bisher 81 Verfahren.

Laut Birgit Eurich handelt es sich bei den angezeigten Schulden um Summen zwischen 20 und 15.000 Euro. Die breite Spanne der Beträge komme aufgrund unterschiedlicher Forderungsgründe zustande, erläutert die Sprecherin.

Wedelt der Gerichtsvollzieher aber erst mit dem Kuckucksaufkleber, wird es ernst. Dann gibt es nur noch zwei Möglichkeiten: bezahlen oder es wird gepfändet. Bevorzugt werden dabei technische Geräte wie Fernsehen, Computer, Fotoausrüstungen oder andere wertvolle Dinge wie Schmuck.

Benötigt ein Schuldner jedoch zum Beispiel das Auto oder den Laptop dringend für die Ausübung seines Berufes, wird laut Birgit Eurich darauf Rücksicht genommen. „Jeder Schuldner hat Anspruch und das Recht, sich informieren zu können. Eine Pfändung der Gegenstände wird daher nur im Notfall überhaupt in Betracht gezogen“, begründet sie.

Werden Gegenstände gepfändet, sind sie für den Schuldner aber nicht verloren. Begleicht er die finanziellen Forderungen, bekommt er die gepfändeten Geräte oder anderes zurück.

Kann oder will der Betroffene die Schuld nicht bezahlen, bekommt der Gläubiger die gepfändeten Gegenstände allerdings nicht als Ersatz für das entgangene Geld ausgehändigt. „Pfändungen können dazu dienen, dass der Schuldner die finanziellen Mittel beibringt“, erklärt Birgit Eurich. „Es wird immer angestrebt, dass der Schuldner den Gläubiger durch Zahlung der entsprechenden Geldbeträge abfindet.“

Mit Gewalt müssen Zwangsvollstrecker in der Region selten rechnen. „Körperliche Gewalt spielt kaum eine Rolle“, berichtet Eurich, „in Einzelfällen verbale Gewalt.“

Übrigens: Wissen Sie, warum der Aufkleber im Volksmund Kuckuck oder Pleitegeier heißt? Weil in früheren Zeiten der Reichsadler darauf prangte. Heute ist auf dem Kuckuck das Pfandsiegel und der Name des Gerichtsvollziehers zu lesen.