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Verkehrskontrolle Autofahrer konsumiert Cannabis auf Rezept

In Magdeburg wurde ein Autofahrer erwischt, der Cannabis konsumiert hatte. Er legte jedoch auch ein Cannabis-Rezept vor.

Von Franziska Ellrich 13.09.2018, 01:01

Magdeburg l Ein 52-jähriger VW-Fahrer wurde kürzlich in Magdeburg von Polizeibeamten auf der Straße Alt Fermersleben kontrolliert. Der Mann war bereits polizeibekannt. Ein Drogentest während der Polizeikontrolle schlug positiv auf Cannabis an.

Zudem fanden die Beamten bei dem Mann verschreibungspflichtiges Cannabis. Daraufhin präsentierte der VW-Fahrer das dazugehörige Rezept.

Für die Polizisten kein Grund, in der Fahrt unter Drogeneinfluss nicht weiter zu ermitteln. Denn: „Das Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel ist keinesfalls erlaubt“, macht Polizeisprecherin Heidi Winter deutlich.

Die Volksstimme hat nachgefragt, wie es sich mit Cannabis auf Rezept und dem Autofahren verhält. Und die Antwort lautet ganz klar: Auch Cannabis, welches per Rezept verschrieben wurde, fällt unter den Paragrafen 24a der Straßenverkehrsordnung.

Dort heißt es: „Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines (...) berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt.“ Allerdings wird auch weiter ausgeführt: Der Satz gelte nicht, „wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt“.

Auf Nachfrage erklärt die Sprecherin des Magdeburger Polizeireviers, dass hierbei Grenzwerte eine entscheidene Rolle spielen würden. Bis zu einer bestimmten Menge dürften die Cannabis-Patienten also weiter am Steuer sitzen.

In Magdeburg sei jedoch bisher das Fahren unter dem Einfluss von verschreibungspflichtigem Cannabis nur im Einzelfall aufgetreten, erklärt Heidi Winter. Die Ermittlungen dazu würden sich noch am Anfang befinden. Genauere Angaben könnten deshalb noch nicht gemacht werden.

Seit März 2017 ist Cannabis als Medizin in Deutschland zugelassen. Nach jahrelanger Debatte beschloss der Bundestag das Gesetz zur medizinischen Nutzung des Hanf-Rauschmittels. Seitdem wird auch diskutiert, ob Cannabis-Patienten Auto fahren dürfen.

Denn während andere Cannabis-Konsumenten mit Fahrverbot und Führerscheinentzug rechnen müssen, erklärte die Deutsche Presse-Agentur noch zu Beginn 2018: Cannabis-Patienten dürften nach derzeitiger Gesetzeslage Auto fahren, wenn sie sich das selbst zutrauen und keine Ausfallerscheinungen haben. Auch der Verkehrsgerichtstag Ende Januar zu genau diesem Thema brachte noch keine Neuregelungen.