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Debatte Einspruchswelle gegen Blitzer-Bescheide

Gegen den städtischen Blitzereinsatz an der Ernst-Reuter-Allee regt sich nun auch juristischer Widerstand.

20.01.2016, 00:01

Magdeburg l Allein der Magdeburger Verkehrsrechtsanwalt Ronni Krug vertritt 15 Mandanten, die Einspruch gegen ihren Bußgeldbescheid eingelegt haben. „Unsere Chancen sind nicht die schlechtesten“, sagt Ronni Krug auf Nachfrage.

Bei seinem Widerspruch beruft sich Krug auf eine Kombination aus „Augenblicksversagen“ und „fehlendem Zonenbewusstsein“. Als Beispiel nennt er Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen. Gilt dort eine Begrenzung, wird das mit mehreren Schildern angekündigt. „Das passiert ja nicht aus Spaß“, sagt Krug. In dem Bereich an der Ernst-Reuter-Allee darf sonst 50 gefahren werden. „Plötzlich gilt eine neue Geschwindigkeit und die wird mit einem Schild angezeigt. Das kann man übersehen. Man hätte auf die veränderte Situation stärker hinweisen müssen. So ist das meiner Meinung nach nicht rechtens“, sagte Krug der Volksstimme.

Auch die Verwendung eines Tarnnetzes für Blitzer ist nicht unumstritten. In Ziffer 6 des Verkehrsüberwachungserlasses des Innenministeriums heißt es: „Vor dem Hintergrund, dass Verkehrsüberwachungsmaßnahmen stets ordnungspolitische Entscheidungen zugrunde liegen, ist die Verwendung tarnender Mittel in der Regel nicht erforderlich. Soweit dennoch im Ausnahmefall die Verwendung solcher Mittel unumgänglich scheint, ist parallel durch eine umfassende begleitende Öffentlichkeitsarbeit auf deren Erforderlichkeit hinzuweisen.“ Nur gilt der Erlass des Innenministeriums für die Polizei und ist auch nur eine interne Anweisung, an die man sich halten kann, aber nicht muss – eine Art Handlungsempfehlung für die Blitzerbedienung. Rechtlich bindend ist da laut Krug nichts.

Bleibt noch die Kritik an der Einsatzzeit des Blitzers. Das Gerät war an der Ernst-Reuter-Allee an fünf Tagen zu unterschiedlichen Zeiten im Einsatz. Allerdings dann, wenn der meiste Trubel auf dem Weihnachtsmarkt herrschte und das Unfallrisiko am höchsten war, hatte das Ordnungsamt schon Feierabend.