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Abgeschleppt Parkplatzärger nach Theaterbesuch

Der Parkplatz in der Listemannstraße in Magdeburg ist nun Privatgrundstück. Regelmäßig werden Autos von Theaterbesuchern abgeschleppt.

Von Stefan Harter 27.03.2019, 00:01

Magdeburg l Werden in der Listemannstraße in Magdeburg Autofahrer durch willkürliches Abschleppen gezielt abgezockt? In den vergangenen Tagen erhielt die Volksstimme-Redaktion mehrere Zuschriften von erbosten Lesern, die entweder selbst betroffen waren oder entsprechendes beobachtet haben.

„Nach der wunderbaren Vorstellung von Bodo Wartke fanden ich und eine ganze Reihe weiterer Theaterbesucher unsere in der Listemannstraße geparkten Autos nicht wieder“, beschreibt beispielsweise Ursula Föllner. Nach einem Anruf bei der Polizei steht schnell fest: Die Autos wurden allesamt abgeschleppt. „Sonntags, wenn man doch überall kostenlos parken kann, nach 19 Uhr von einem über Jahrzehnte öffentlichen Parkplatz“, beschreibt sie. „Die Ausschilderung, zumal bei Dunkelheit und in Eile, ist eine echte Falle“, sagt sie.

Den Schuldigen sieht sie bei der Stadt Magdeburg, die den Parkplatz offensichtlich verkauft hat, und wundert sich daher: „Was hat man sich dabei gedacht?“

Bernd Garke war dank des Hinweises eines Passanten nicht selbst betroffen, hat das Vorgehen aber beobachtet. „Als wir gegen 23 Uhr vom Opernhaus zurückkamen, war es in der Tat so, dass die letzten falsch geparkten Autos auf den Abschleppwagen gehievt wurden. Besucher von außerhalb, die vielleicht nicht sehr ortskundig sind, in diese Falle laufen zu lassen, halte ich schon für gewaltige Abzocke.“ Seiner Meinung nach fehle ein Hinweis auf der anderen Seite des Parkplatzes.

Auch wenn verkehrsrechtlich das Abschleppen begründet sei, „ist es nicht gerade einladend für Besucher des Opernhauses der Landeshauptstadt, wenn ihnen ihre Heimfahrt auf diese Weise ‚verschönert‘ wird,“ meint er.

Auch Ursula Henkel-Brennecke vermisste nach einem schönen Konzerterlebnis ihr Auto. „Die Schilder waren in der Dunkelheit beim Auffahren überhaupt nicht zu erkennen“, sagt sie. Auch sie nennt das Vorgehen Abzocke, vor der die Bürger der Stadt und deren Besucher geschützt werden müssten.

Wie ist aber nun die Lage? Fakt ist: Die fragliche Fläche gehört zum Grundstück Uniplatz Ostseite, das von der Universitäts-Arkaden GmbH, vertreten durch die Grundtec Bauregie GmbH, von der Stadt Magdeburg erworben wurde. Das Unternehmen plant die Bebauung der gesamten Fläche. Ein kleiner Teil umfasst den ehemals städtisch bewirtschafteten Parkplatz.

Seit Dezember 2018 ist die Grundtec dafür verantwortlich, wie Geschäftsführer Rollandy Horvath auf Volksstimme-Anfrage erklärt. Für ihn ist die Neuregelung der Parkordnung ausreichend ausgeschildert. „Allerdings haben wir festgestellt, dass der Parkplatz illegal über eine Rasenfläche angefahren wird und dann die aufgestellten Parkverbotsschilder, die sich an der offiziellen Einfahrt befinden, nicht gleich gesehen werden. Wir werden deshalb dort noch ein drittes Parkverbotsschild aufstellen“, sagt er.

Die Stellplätze können nur monatsweise zu einem Festpreis von 60 Euro angemietet werden. Allerdings gehörten die Plätze, die parallel zur Fahrbahn am Rand des Grundstücks markiert sind, nicht seinem Unternehmen, sondern weiterhin der Stadt. Wie diese aktuell kontrolliert werden, ist unklar, entsprechende Schilder fehlen dort. Als Alternative für Theaterbesucher empfiehlt Horvath das Parkhaus seines Unternehmens am Krökentor mit 70 Stellplätzen.

Für die Überwachung der Parkordnung habe man ein Abschleppunternehmen engagiert, das die Einhaltung jederzeit, also auch am Wochenende, kontrolliert, sagt der Grundtec-Chef. Strafzettel als kostengünstige Alternative für betroffene Sünder seien nicht möglich. „Dies ist nur dem Ordnungsamt vorbehalten“, sagt er. Allerdings wird auf Supermarkt-Parkplätzen durchaus davon Gebrauch gemacht.

Was sagt die Stadt zu den Vorwürfen der abgeschleppten Autofahrer? „Die Verwaltung hat Kenntnis von den dortigen Vorgängen“, teilt Rathaussprecher Michael Reif der Volksstimme mit. Für den zuvor öffentlichen Parkplatz sei das übliche Einziehungsverfahren durchgeführt und öffentlich bekannt gemacht worden.

Bereits Anfang November wurden die Parkscheinautomaten und Schilder demontiert sowie der Parkplatz aus dem Handypark-System entfernt. „Mehrere Hinweisschilder des Eigentümers, insbesondere an der einzigen Zufahrt, kennzeichnen die Fläche als Privatgrundstück und weisen darauf hin, dass unbefugtes Parken das Abschleppen zur Folge hat“, sagt auch Reif. Und er verweist ebenfalls auf weitere Parkflächen in der unmittelbaren Umgebung als Alternative.

Dennoch wird die Verwaltung aktiv. „Wir werden dem Eigentümer empfehlen, die Beschilderung und deren Sichtbarkeit – insbesondere auch bei Dunkelheit – zu verbessern, damit Verkehrsteilnehmer eindeutig erkennen können, dass es sich um ein Privatgrundstück und keinen öffentlichen Parkplatz handelt“, kündigt Michael Reif an.

Die rechtliche Lage zum sonntäglichen Abschleppen ist hingegen eindeutig, wie Wolfgang Müller vom ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt auf Volksstimme-Anfrage erklärt. „Es gibt dazu eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs, die klipp und klar besagt, dass von einem Privatgrundstück jederzeit abgeschleppt werden kann und dann auch der Halter des Autos für die Kosten aufkommen muss.“ Somit sei alles rechtens.