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Angst vor Strafen Magdeburger Elbkamera aus - Datenschutz an

Die neuen Datenschutzregeln haben ein erstes Opfer in Magdeburg gefordert. Die beliebte Elbkamera hat der private Betreiber abgeschaltet.

Von Rainer Schweingel 24.05.2018, 01:01

Magdeburg l Sich vor dem wunderbaren Magdeburger Elbpanorama mit der historischen Hubbrücke im Hintergrund automatisch fotografieren lassen und das Foto in alle Welt verschicken? Das geht künftig nur noch mit dem privaten Handy. Denn die beliebte Elbkamera im Haus gegenüber dem Glasbalkon am Elbufer ist seit 22. Mai 2018 nicht mehr in Betrieb.

„Wir mussten uns schweren Herzens zu diesem Schritt entschließen“, sagt Betreiber Lars Eichhorn. Der Geschäftsführer der Eulenspiegel Multimedia GmbH aus Magdeburg zieht damit die Konsequenz aus den neuen Datenschutzregeln, die ab 25. Mai mit der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGV) in Kraft treten. „Damit dürfen auf Fotos unbeteiligte Dritte nicht mehr zu sehen sein“, so Eichhorn weiter.

Und genau das kann nicht ausgeschlossen werden. Hintergrund: Wenn sich jemand mit Hilfe des verzögerten Auslösers am gekennzeichneten Stellplatz automatisch ablichten lässt, können just in diesem Moment Spaziergänger oder Radfahrer durchs Bild huschen. Da die aber nicht ihre Zustimmung zur Veröffentlichung bzw. Weitergabe gegeben haben, dürfen deren Abbildungen nun nicht mehr auf der öffentlichen Homepage des Kamerabetreibers zum Verschicken als digitale Postkarte hinterlegt werden.

Das ist zumindest die Argumentation für Lars Eichhorn. Denn als Betreiber ist er verantwortlich für die Einhaltung des neuen Datenschutzes, der sich eigentlich nicht verändert hat. Unbeteiligte durften auch bisher schon nicht auf Bildern gezeigt und veröffentlicht werden. Neu ist: Es drohen drastischere Strafen. Und: Betroffene werden durch die neuen Regeln viel sensibler in Bezug auf das eigene Foto.

Allerdings sah die Praxis bisher anders aus. Lars Eichhorn: „Wir betreiben die Kamera jetzt seit sieben Jahren. Dabei haben Touristen und Magdeburger etwa 50.000 Fotos schießen lassen. Das zeigt, dass trotz Handys das Angebot beliebt war. Und: Nicht ein einziges Mal hat es einen Antrag auf Löschung eines Fotos gegeben, obwohl wir diese Möglichkeit auf unserer Homepage ausdrücklich ausweisen.“

Auch ein Missbrauch der Kamera sei nicht erfolgt. Bis auf einen nackten Hintern und ein paar Werbemotive von Religionsgemeinschaften habe es nie Auswüchse gegeben.

Warum dann die große Vorsicht? „Jetzt drohen Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. Würde mich das treffen, wäre meine Firma tot“, so Eichhorn weiter, der im Hauptgeschäft mit Filmproduktionen Geld verdient.

Die Kamera gehört übrigens nicht zu den Projekten, mit denen Umsatz generiert wurde. „Das Angebot war kostenlos und mein privater Beitrag zur Internationalen Bauausstellung damals für meine Heimatstadt“, so Eichhorn. „Kritik gab es nie, dafür viele Danke-Mails von Nutzern.“ Nun ist die Kamera abgeschaltet, aber noch nicht abgebaut. Eichhorn will nun erst mal die weitere Entwicklung abwarten.

Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose sieht die Sache etwas anders. „Nach meiner Einschätzung fallen solche Aufnahmen unter das Kunsturhebergesetz. Unbeteiligte Dritte gelten da aus meiner Sicht als Beiwerk, die die Fotos deshalb nicht beanstanden können.“

Für den Kamerabetreiber ist das indes keine Beruhigung. Er schaltete die Elbkamera am Dienstag aus – und den Datenschutz an.