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Aufräumaktion Rad ab - im Auftrag der Stadt

Wer in Magdeburg sein Fahrrad längere Zeit an einen Ständer anschließt, kann damit rechnen, dass es nach zwei Wochen weg ist.

Von Anja Guse 22.10.2016, 01:01

Magdeburg l Die zwei Männer handeln unauffällig und schnell. Mit einem Bolzenschneider durchtrennen sie das erste Fahrradschloss. Dann das nächste. Und dann noch eines.

Die Szenerie wirkt wie ein dreister Fahrraddiebstahl am helllichten Tag. Doch die Männer handeln offiziell. Sie sind Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes. Und sie entfernen „herrenlose“ Fahrräder.

Grund der Aktion: Alträder behindern andere Verkehrsteilnehmer. Und sie verstopfen die Abstellmöglichkeiten für andere Fahrräder. Deshalb kommen sie weg. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie ordnungsgemäß angeschlossen sind oder nicht.

Doch wie geht das Ordnungsamt dabei vor, und was passiert mit den Fahrrädern? Stadtsprecherin Kerstin Kinszorra beantwortet die wichtigsten Fragen rund ums Abschleppen von „herrenlosen“ Rädern.

Wie gehen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes bei der Auswahl der Fahrräder vor?

Zuerst schauen sie nach Rädern, die augenscheinlich nicht mehr fahrbereit sind und nicht mehr genutzt werden. Dies sind beispielsweise Räder, die wenig oder gar keine Luft auf den Reifen haben, an denen Teile fehlen oder bei denen sich Laub und Abfall in den Körben befindet. Diese Fahrräder werden mit einem roten Punkt am Lenker markiert, aber nicht sofort entfernt.

Wann werden die markierten Räder entfernt?

Nachdem ein Fahrrad markiert wurde, wird es in der Regel zwei Wochen „beobachtet“. Heißt: Wurde das Fahrrad in diesem Zeitraum nicht bewegt, wird es entfernt.

Gibt es Fahrräder, die sofort entfernt werden?

Ja. Fahrräder, die an Rampen stehen und gehbehinderte Bürger behindern, werden sofort entfernt. Schwerpunkt ist hier die Rampe auf dem Konrad-Adenauer-Platz, die mit einem entsprechenden Hinweisschild versehen ist.

Wie viele „herrenlose“ Fahrräder wurden dieses Jahr bereits entfernt?

In diesem Jahr hat das Ordnungsamt bereits mehr als 120 „Fahrradleichen“ entfernt.

Nach welcher rechtlichen Grundlage werden die Fahrräder entfernt?

Rechtsgrundlage hierfür ist das Straßengesetz von Sachsen-Anhalt, Paragraf 20, Absatz 1. Das „Parken“ von Fahrrädern auf Gehwegen, Plätzen und Straßen ist grundsätzlich erlaubnisfrei, wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden. Werden Fahrräder allerdings abgestellt und nicht mehr zum Fahren benutzt, ist dies ein Abstellen, für das eine Erlaubnis erforderlich wäre. In Ausnahmefällen werden Fahrradreste (-wracks) auch nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, Paragraf 20, Absatz 1 als Abfälle entfernt, wenn diese nur noch rudimentär bestehen, also wenn Räder und andere Teile bereits abgebaut wurden oder der Rahmen wertlos ist.

Wann und wo werden nächstes Mal „herrenlose“ Fahrräder abgeschleppt?

Fahrräder werden ein- bis zweimal wöchentlich im gesamten Stadtgebiet entfernt. Schwerpunkt bildet das erweiterte Stadtzentrum. Terminiert sind derartige Maßnahmen nicht, sondern richten sich nach den personellen Möglichkeiten und örtlichen Verhältnissen.

Was passiert mit den entfernten Fahrrädern?

Die entfernten Fahrräder werden in amtliche Verwahrung genommen. Die Eigentümer oder sonst Berechtigte können die Herausgabe der Fahrräder unter Nachweis der Empfangsberechtigung, zum Beispiel mit dem zum Schloss passenden Schlüssel, beanspruchen.

Wo können Eigentümer ihre Fahrräder abholen?

Die Fahrräder können im Dienstgebäude Neues Rathaus/Bei der Hauptwache 4 abgeholt werden.

Was geschieht mit Fahrrädern, die nicht abgeholt werden?

Fahrräder, deren Herausgabe nicht beansprucht wird, werden verwertet oder – falls eine Verwertung aufgrund des Zustandes keinen Erfolg verspricht – entsorgt.

Wo wird über die nächste Abschleppaktion informiert?

Üblicherweise wird nicht vorab informiert. Nur wenn eine Entfernung von Fahrrädern an Stellen erfolgt, an denen die Abstellung bisher toleriert wurde, erfolgt eine Vorabinformation an die Medien und über die verschiedenen Informationskanäle der Landeshauptstadt wie im Internet unter www.magdeburg.de, auf der Facebookseite der Stadt oder auf dem Twitterkanal der Stadt. Dies trifft beispielsweise zu, wenn für Baumaßnahmen Baufreiheit geschaffen werden muss.