1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Magdeburg
  6. >
  7. Landesregierung gibt Stadt Magdeburg Recht

Blaulicht-Streit Landesregierung gibt Stadt Magdeburg Recht

Im Magdeburger Polizeiauto-Streit hat die Landesregierung der Stadt den Rücken gestärkt. Das Blaulicht auf dem Filmauto soll runter.

Von Ivar Lüthe 26.07.2019, 01:01

Magdeburg l Im Magdeburger Polizeiauto-Streit hat nun die Landesregierung den Fall geprüft und für den Petitionsausschuss des Landtages einen Bericht verfasst. Darin kommt die Landesregierung zu dem Schluss, dass das ausrangierte Polizeiauto des Magdeburger Firmeninhabers für Filmautos, Norman Zwernemann, nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Heißt: Die von der Landeshauptstadt angestrebte Zwangsstilllegung sei rechtens.

Seit Monaten streitet sich Norman Zwernemann unter anderem mit dem Ordnungsamt der Stadt Magdeburg. Im Kern geht es um die Blaulichtanlage auf dem Dach des ehemaligen Polizeiautos, das Zwernemann als Firmenwagen und Werbung für seinen Verleih von Filmautos und Requisiten im öffentlichen Straßenverkehr fuhr. 2016 hatte er von der Stadt eine Zulassung für das Auto erhalten, nach einer Anzeige im April 2019 soll das Auto nun aus dem Verkehr gezogen werden. Die Stadtverwaltung räumte mittlerweile ein, damals einen Fehler gemacht zu haben. Sie beruft sich in dem Verfahren darauf, dass Blaulichtanlagen nur für Einsatzfahrzeuge beispielsweise von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst zulässig sind. Lediglich mit einer Sondergenehmigung dürfte der Magdeburger mit dem Auto fahren. Diese Sondergenehmigung verweigert das Landesverwaltungsamt jedoch dem Unternehmer.

Dass die Blaulichtanlage auf dem Dach des Polizeiautos technisch außer Betrieb ist, worauf Zwernemann stets verweist, spielt nach Ansicht der Landesregierung keine Rolle. Der entsprechende Paragraf der Straßenverkehrszulassungsordnung „verbietet die Ausrüstung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht für alle Fahrzeuge, die nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Nach Sinn und Zweck der Vorschrift sind davon nicht nur Kennleuchten mit vorhandenen Glühbirnen, sondern auch funktionsunfähige Kennleuchten umfasst“, schreibt die Landesregierung in ihrem Bericht. Mit der restriktiven Beschränkung solle verhindert werden, dass Privatfahrzeugen der Anschein der Amtlichkeit zukommt. „Die Ausrüstung eines alten Polizeifahrzeuges mit einer Kennleuchte für blaues Blinklicht kann daher bewirken, dass der Anschein entsteht, dieses Fahrzeug könne Sonderrechte (...) in Anspruch nehmen“, schreibt die Landesregierung.

Dem widerspricht Zwernemann, der den Petitionsausschuss eingeschaltet hatte, energisch. Wenn sich der Petitionsausschuss voraussichtlich im August mit seiner Eingabe und dem Bericht der Landesregierung beschäftigen wird, möchte er angehört werden. Einen entsprechenden Antrag wolle er jetzt stellen, sagte er.