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BundespolizeiGleisfoto bringt Brautpaar in Lebensgefahr

Die Bahnpolizei stoppt eine Fotoaktion in einem Gleisbett in Magdeburg.

Von Rainer Schweingel 03.09.2017, 13:33

Magdeburg l  Mit einer riskanten Aktion haben sich nach Angaben der Polizei am Sonnabend ein Brautpaar und sein Fotograf in Lebensgefahr gebracht. Das Trio machte Fotoaufnahmen mitten im Gleisbett am S-Bahn-Haltpunkt Barleber See.

Eine Streife der Bundespolizei bemerkte um 14.40 Uhr zufällig die Aufnahmen und holte das Braupaar und den Fotograf von den Gleisen. Kurz danach rauschte eine S-Bahn vorbei. Alle Personen wurden durch die Bundespolizisten eingehend belehrt und eindringlich auf die Gefahren hingewiesen, denen sie sich arglos ausgesetzt hatten: Züge könnten Hindernissen nicht ausweichen.

Ein 1200 Tonnen schwerer Zug mit 100 Stundenkilometern habe einen Bremsweg von über 1000 Metern, so die Polizei. Windrichtungen beeinflussen die eigene Wahrnehmung eines heranfahrenden Zuges erheblich. Ein elektrisch betriebener Zug sei beispielsweise für das menschliche Ohr erst wahrnehmbar, wenn er sich schon im Vorbeifahren befinde.

Der 28-jährige Bräutigam und der 34-jährige Fotograf haben mit ihrem lebensgefährlichen Handeln eine Ordnungswidrigkeit begangen und müssen dafür jeweils 25 Euro Bußgeld zahlen, so die Polizei. Der Fotograf war jedoch nicht einsichtig und gab sogar an, dass er dies schon öfters gemacht habe. Eine Recherche auf seiner Internetseite bestätigte dies, so die Polizei weiter.

Auf einem Foto war ein weiteres Brautpaar abgebildet, welches die Gleise überschreitet. Die Präventionsbeamtin der Bundespolizeiinspektion Magdeburg wird sich den Sachverhalt annehmen und den Fotograf nochmals kontaktieren, hieß es weiter.

Unterdessen hat sich am späten Sonntagabend der betroffenen Fotograf gegenüber der Volksstimme geäußert. Nach seinen Angaben entspreche es nicht den Tatsachen, dass sich einer der Beteiligten wenig einsichtig gezeigt habe. Sowohl Fotograf als auch Brautpaar hätten sich einsichtig gegenüber den Polizisten der Bundespolizei gezeigt und ohne Diskussion die Ordnungswidrigkeit eingeräumt. Es entspreche nicht den Tatsachen, dass einer der Beteiligten mit Berufung auf vergangene Fotos irgendetwas bagatellisierte. Es habe zusätzlich eine Aufsichtsperson auf dem Bahnsteig der Sonnabend wenig befahrenen Strecke gegeben, so der Fotograf weiter.

Lediglich die Herausgabe der Kamera sei verweigert worden. Die Maßnahme sei bezogen auf den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und ohne direkte Gefahr im Verzug, ohne staatsanwaltliche oder richterliche Verfügung nicht verhältnismäßig und somit unrechtmäßig, argumentierte der Fotograf weiter. Vielmehr habe seitens der Polizei ein Fehlverhalten vorgelegen, weil der Beamte sich nicht ausweisen wollte. Der Fotograf kündigte eine Dienstaufsichtsbeschwerde an.