1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Magdeburg
  6. >
  7. Warum Museen Künstlern keine Honorare zahlen

Debatte Warum Museen Künstlern keine Honorare zahlen

Sollten professionelle Künstler, die in kommunalen Einrichtungen ausstellen, eine Vergütung bekommen? Die Stadt Magdeburg sagt: Nein.

Von Christina Bendigs 10.07.2020, 01:01

Magdeburg l Künstlern zu einem Einkommen zu verhelfen, ist das Ziel eines Antrages der Fraktion Grüne/future! im Magdeburger Stadtrat. Demnach sollen Künstler, die in kommunalen Einrichtungen ihre Werke zeigen, dafür eine Ausstellungsvergütung bekommen: 125 Euro pro Woche, wenn es nach der Fraktion Grüne/future! geht. Für Gruppenausstellungen sollten es 150 Euro pro Woche sein, mindestens aber 50 Euro pro Künstler und Woche.

Die Fraktion folgt damit einer Initiative des Berufsverbandes Bildender Künstler. In Halle hatte der Verband mit dem gleichen Anliegen bereits Erfolg. Bis Ende September sollte eine entsprechende Richtlinie nun auch in Magdeburg vorliegen. Doch da der Antrag im Kulturausschuss während der jüngsten Sitzung erneut vertagt wurde, wird er erst nach der Sommerpause behandelt. Und es bleibt die Frage, ob der Stadtrat bereit ist, Geld dafür auszugeben.

Die Verwaltung sieht den Vorschlag kritisch. Der inzwischen ausgeschiedene Kulturbeigeordnete und frühere Magdeburger Museumschef Matthias Puhle erklärte in einer Stellungnahme, eine Ausstellungsvergütung sei nicht weiterführend.

Die Diskussion über eine Ausstellungsvergütung ist nicht neu. Schon seit den 1970er Jahren werde ein Honorar für Ausstellungen immer wieder diskutiert. 2017 wurde das Thema auf Bundesebene debattiert und die Ausstellungsvergütung vom Bundesausschuss für Kultur und Medien abgelehnt.

Nach Ansicht von Matthias Puhle zielt der Antrag der Fraktion des Stadtrates auf Ausstellungen im Kunstmuseum ab. Weitere kommunale Einrichtungen gebe es in diesem Kontext nicht, erklärt Puhle, der ergänzt, dass in der Bundesrepublik Deutschland von Kunstvereinen und Museen Ausstellungsvergütungen nicht gezahlt würden. Kunstvereine, Museen und Galerien würden Künstlern geben, was diese für ihre Karriere benötigten: Öffentlichkeit. Puhle: „Die finanziellen Aufwendungen für die Organisation von Ausstellungen sind hoch und werden von allen seriösen Einrichtungen – entgegen oft anderslautenden Angaben – getragen“, so Puhle weiter.

Gezahlt würden von den Institutionen konzeptionelle Vorarbeiten und die Herausgabe von Katalogen inklusive Fotoaufnahmen. Kuratoren und Museumsleiter würden Texte schreiben und Eröffnungsreden halten. Reisekosten, Transport und Aufbau, Spesen und Übernachtungen würden ebenfalls bezahlt. Honorare für die Künstler selbst seien in der Regel nicht vorgesehen, so Puhle. Dafür würden Museen jedoch nach Abschluss einer Ausstellung zumeist ein (co-)produziertes Werk ankaufen, oft aus eingeworbenem Fördergeld.

Der im Antrag vorgeschlagene Etat von 10.000  Euro jährlich würde nicht genügen, um die Kosten zu decken, die allein im Kunstmuseum entstünden, ist Puhle überzeugt. Im Jahr 2018 etwa stellten 34  Künstler ihre Werke in der Ausstellung „Ambitus“ aus, die 16 Wochen lief. Würde man jedem Künstler 50 Euro pro Woche zahlen wollen, müsste das Museum 27.200  Euro einkalkulieren. Hinzu kamen 2018 sechs Einzelausstellungen, die ebenfalls jeweils 16 Wochen liefen. Macht in Summe bei 125 Euro pro Woche und Künstler 12.000  Euro.

Es ist ebenjene Argumentation, die der Berufsverband der Bildenden Künstler (BBK) regelmäßig zu hören bekomme, berichtet Dr. Ruth Heftrig als Geschäftsführerin des Landesverbandes in Sachsen-Anhalt. Künstlern würde mit Ausstellungen Öffentlichkeit gewährt und damit die Karriere unterstützt. Diese Argumentation aber hinkt aus ihrer Sicht. Denn ohne die Bilder könnten wiederum auch die Ausstellungen nicht stattfinden. Wenn die Bilder in einer Ausstellung hingen, stünden sie zudem nicht für eine kommerzielle Vermarktung zur Verfügung, weshalb eine Leihgebühr durchaus gerechtfertigt sei. Mit einer Ausstellungsvergütung, auch wenn es sich dabei nur um einen kleinen Betrag handelte, würden die Künstler zudem Einkommen erhalten, das sie benötigen, um ihre hauptberufliche Tätigkeit als Künstler etwa gegenüber der Künstlersozialkasse nachzuweisen. Heftrig geht sogar noch einen Schritt weiter und fordert neben der Ausstellungsvergütung auch eine Mitwirkungsvergütung – wenn Künstler für Ausstellungen Texte oder Fotos zuliefern oder beispielsweise Bilder rahmen oder Sockel bauen.

Die Geschäftsführerin wünscht sich hier ein Umdenken. Kommunen sollten Ausstellungsvergütungen fest einkalkulieren. Da auf Bundesebene bislang keine gesetzliche Verankerung einer Vergütung erreicht werden konnte, versucht der BBK nun im kleinen Rahmen Veränderungen herbeizuführen – wie in Halle.

Auch in Hamburg wurde eine Vergütung bereits eingeführt. Seit 2020 stehen jährlich 200.000 Euro zur Verfügung. Die von der Behörde für Kultur und Medien geförderten unabhängigen Kunstorte in Hamburg können den Künstlern, deren Arbeiten sie ausstellen, damit eine Vergütung zahlen, berichtet die Initiative Ausstellungsvergütung in einem Beitrag vom 15. Januar 2019. In Berlin steht bereits seit 2016 ein Fonds zur Ausstellungsvergütung in kommunalen Galerien zur Verfügung.

Einen differenzierten Standpunkt hat der Magdeburger Künstler Max Grimm zu der Thematik. „Wenn ich angefragt werde, ob ich meine Bilder irgendwo zeige, nehme ich immer etwas dafür“, sagt er, „ich muss ja Geld damit verdienen, und die Bilder hängen dann nicht woanders, wo sie vielleicht verkauft werden.“ Anders sieht es für ihn bei Museen und Galerien aus. „Wenn die Bilder in Galerien gezeigt werden, ist es eine Win-win-Situation, wenn ein Bild verkauft wird“, sagt er. Um die Vermarktung seiner Bilder müsse er sich dann nicht kümmern, der Galerist stelle Räume und Kontakte zur Verfügung, da sei er auch bereit, den Galeristen am Verkaufspreis zu beteiligen.

In einem Museum ausgestellt zu werden, sei eine echte Anerkennung für die Arbeit eines Künstlers, so Grimm. Dort auszustellen sei gut für die Reputation, zudem würden die Werke dann einer breiten Öffentlichkeit gezeigt werden. Museen würden nach seinem Kenntnisstand zudem einzelne Werke kaufen, Kataloge erstellen, „das ist schon echt gut, darüber kann sich jeder Künstler freuen“, sagt er, so dass der Künstler auch hier profitiert und von einer Vergütung abgesehen werden könnte. „Wenn aber jemand Bilder kostenlos zeigen will, hat er kein Interesse an der Kunst und dem Künstler“, findet Grimm. Die Leute würden häufig nicht verstehen, dass der Künstler mit der Kunst seinen Lebensunterhalt verdient.