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Deponie Magdeburg will Müllgebühr erhöhen

Magdeburg will 2019 die Abfallgebühren erhöhen. Betroffen sind Gebühren für die Selbstanlieferung auf der Deponie und den Wertstoffhöfen.

Von Christina Bendigs 17.12.2018, 14:34

Magdeburg l Wer 2019 Grünabfälle in der Magdeburger Deponie abgeben möchte und dessen Menge ein bis zwei Kubikmeter übersteigt, wird künftig mehr bezahlen müssen. Die Stadtverwaltung plant eine Erhöhung der Gebühr um 50  Prozent. Mussten bislang 10 Euro entrichtet werden, so sollen künftig 20  Euro fällig werden, wenn die Freimenge überschritten wird. Die Gebühren für die regelmäßige Abfallbeseitigung bleiben unangetastet.

Hintergrund ist die Überarbeitung der Gebührensatzung der Stadt Magdeburg. Die aktuellen Gebühren waren für die Jahre 2017 und 2018 kalkuliert. Nun müssen sie angepasst werden. Denn weichen die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, sollen sie in den nächsten drei Jahren ausgeglichen werden. In die Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 wurden die Jahr 2016 bis 2017 einbezogen.

Teils kräftige Erhöhungen soll es bei jenen Abfällen geben, die die Magdeburger selbst abgeben können. Die Gebühren werden jeweils pro Tonne abgerechnet. Sperrmüll, Altmetalle und Kunststoffe zu entsorgen kostet künftig 72,20  Euro pro Tonne, statt vorher 50,70 Euro, für Gartenabfälle sowie Baum- und Strauchschnitt soll die Gebühr 44,75 Euro betragen statt bislang 23,60  Euro. Ebenfalls erheblich steigt die Gebühr für gefährlichen Kohleteer und teerhaltige Produkte. Bislang waren dafür 152,80 Euro pro Tonne fällig, künftig sollen es 351,85  Euro sein.

Die Gebühren werden aus unterschiedlichen Gründen verändert. Bei den Abfällen zur Ablagerung hat die Bildung der Deponierückstellungen für die Deponie Hängelsberge einen wesentlichen Anteil auf die Erhöhung der Gebühren. Bei den Abfällen, die zur Verwertung an einen Dritten übergeben werden, gab es seit der vorherigen Gebührenkalkulation erhebliche Kostensteigerungen. So sind die Kosten für die Verwertung von Grünabfällen von 2016 zu 2017 um 352 Prozent gestiegen, für die Verwertung der Kohleteer- und teerhaltigen Produkte stieg der Preis von 2017 zu 2018 um 172  Prozent.

Noch einige andere Änderungen gibt es ebenfalls in der Gebührensatzung. Strenger geregelt werden soll die Haftung für unerlaubt abgelagerte Abfälle. Bislang war derjenige verantwortlich, der den Müll ablagerte. In der neuen Fassung heißt es unter anderem: „Für unerlaubt abgelagerte Abfälle ist der letzte Erzeuger oder der letzte Besitzer des unerlaubt abgelagerten Abfalls gebührenpflichtig sowie derjenige, der die Ablagerung vorgenommen oder Abfälle einem Unbefugten zur Entsorgung überlassen hat. Daneben haftet der Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte des Grundstücks, auf dem die Abfälle abgelagert wurden.“

Die Satzung tritt am 1.  April  2019 in Kraft, sofern der Stadtrat Magdeburg zustimmt.