1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Magdeburg
  6. >
  7. Neue Bettelmasche am Bahnhof Magdeburg

Fahrschein-TrickNeue Bettelmasche am Bahnhof Magdeburg

Mit einer neuen Masche versuchen Frauen am Hauptbahnhof Magdeburg Geld zu erbetteln. Verboten ist es nicht. Ein mulmiges Gefühl bleibt.

Von Anja Guse 16.01.2019, 13:12

Magdeburg l Seit mehreren Tagen stehen zwei junge Frauen am Hauptbahnhof in Magdeburg, sprechen einzeln immer wieder Passanten direkt an und zeigen auf einen Ausdruck der Deutschen Bahn. Was sie wollen? Geld.

Die Frauen „betteln“ auf eine unauffällige Art. Eine Art, mit der sie sich in einer Grauzone bewegen und die nur schwer geahndet werden kann. Sie erzählen den Passanten, dass sie einen Fahrschein kaufen wollen, das Geld aber dafür noch nicht reiche. Dabei setzen sie ein mitleiderweckendes Lächeln auf und hoffen so auf eine Gabe der Passanten.

Chris Kurpiers von der Bundespolizei kennt diesen Fall. Sie erklärt: „Die beiden Frauen sind uns bekannt. Es gehört auch noch ein Mann dazu.“ Ein Gespräch mit ihnen war jedoch nicht möglich. Die Volksstimme traf am Dienstag weder die Frauen noch den Mann an.

Einen Grund zu handeln, gebe es für die Bundespolizei aber noch nicht. Zwar sei das Betteln im Hauptbahnhof laut Hausordnung der Deutschen Bahn verboten, aber in diesem Fall werde eben nicht offensichtlich gebettelt. „Es gibt auch keine Geschädigten“, so Kurpiers.

Vor dem Bahnhof wiederum gelten die Regeln der Stadt Magdeburg. Und die sind in der sogenannten Stadtordnung festgehalten. Stadtsprecher Michael Reif erklärt: „Grundsätzlich verboten ist Betteln in Magdeburg nicht.“ Vor allem das passive oder „stille“ Betteln sei erlaubt. Dabei steht oder sitzt der Bettelnde auf einer öffentlichen Straße. Er bittet mit eindeutiger Geste um eine „Spende“ und kann Passanten sogar direkt ansprechen. Wichtig: Er darf dabei niemanden belästigen oder gar behindern.

In der Stadtordnung heißt es konkret: „Es ist untersagt, auf Straßen oder in Grünanlagen in aggressiver, aufdringlicher, bedrängender oder behindernder Form (insbesondere durch Nachlaufen, In-den-Weg-Stellen) zu betteln.“ Wer dagegen verstößt, handelt ordnungswidrig. Eine Ordnungswidrigkeit kann, muss aber nicht geahndet werden.

Ob das Betteln der zwei Frauen in diese Kategorie fällt und man sich durch sie bedrängt fühlt, muss jeder Passant für sich selbst entscheiden. Auch, ob er Geld geben will oder nicht.

Ein mulmiges Gefühl bleibt vielleicht dennoch und Vorsicht ist stets geboten. Denn diese Form des Bettelns ist auch Masche von Taschendieben, gerade in und an Bahnhöfen. Polizeisprecherin Heidi Winter sagt: „Wer von Bettlern angesprochen wird, sollte erhöhte Vorsicht walten lassen. Achten Sie besonders darauf, dass Sie Ihre Geldbörse immer im Griff und im Blick haben. Lassen Sie sich nicht anfassen oder durch andere Personen ablenken.“

Wer diese Tipps beherzigt, kann getrost und ohne Angst sein Geld auf offener Straße spenden.