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Finanzen Weniger Ausgaben für Asylbewerber

In Magdeburg und Sachsen-Anhalt geht die Zahl leistungsberechtigter Ausländer zurück. In Magdeburg um fast 12 Prozent.

Von Martin Rieß 29.07.2020, 11:16

Magdeburg l Am Jahresende 2019 erhielten in Sachsen-​Anhalt 8158 Menschen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, war dies ein Rückgang von 587 Personen und damit um sieben Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

In Magdeburg ging die Zahl der Leistungsempfänger von 1110 um 130 auf 980 zurück – das entspricht sogar einer Verringerung um 11,7 Prozent. Damit hat sich in der Landeshauptstadt ein Trend der vergangenen Jahre fortgesetzt: Im Jahr 2015 hatten noch 2810 Menschen in Magdeburg Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen. Der Anteil dieser Menschen an der Gesamtbevölkerung ist damit von 2015 bis 2018 von 1,18 auf 0,41 Prozent gesunken.

Das Gesetz gilt bundesweit. Es regelt die Unterstützung für Asylbewerber, Geduldete und weitere Ausländer, die zum Beispiel keine Arbeitserlaubnis haben und kein eigenes Einkommen erzielen können.

Menschen, die in einer Flüchtlingsunterkunft untergebracht sind, erhalten in erster Linie Sachleistungen. Dabei geht es um Lebensmittel, Unterkunft, Heizung, Versorgung mit Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts. Für Kleidung können auch Gutscheine ausgegeben werden.

Zusätzlich werden Leistungen für den persönlichen Bedarf gewährt – und zwar auch möglichst in Form von Sachleistungen. Falls der persönliche Bedarf ausgezahlt wird, gelten seit dem Jahr 2016 Höchstbeträge pro Person. Für Alleinstehende beträgt dieser 135 Euro pro Monat, für zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Partner einen gemeinsamen Haushalt führen, je 122 Euro. Weitere Erwachsene ohne eigenen Haushalt erhalten 108 Euro, Jugendliche von 15 bis 18 Jahre 76 Euro, Kinder von 7 bis 14 Jahre 83 Euro, jüngere Kinder 79 Euro.

Bei Unterbringung außerhalb von Heimen betragen die Sätze für Erwachsene 216 Euro, für Eheleute je 194 Euro, für weitere Erwachsene ohne eigenen Haushalt 174 Euro, für Jugendliche 198 Euro, für ältere Kinder 157 Euro und für Kinder bis zur sechs Jahre 133 Euro.

Neben Grundleistungen wird Hilfe zur Integration, für Bildung und für Gesundheit gewährt. Eigenes Vermögen und eigenes Einkommen muss aber zuvor aufgebraucht werden. Pro Person gilt ein Freibetrag von 200 Euro. Unter den Magdeburgern, die nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, sind neben Empfängern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz weitere Menschen.

So spielen für Hochschulstädte wie Magdeburg Wissenschaftler und Studierende aus dem Ausland eine wachsende Rolle: An der Otto-von-Guericke-Universität kamen beispielsweise im Wintersemester 2019/2020 von den 13.797 Studenten 3455 aus dem Ausland. Auch in den Betrieben sind Menschen aus dem Ausland als Mitarbeiter und Unternehmer tätig. Anfang 2020 lebten in Magdeburg 23.338 Menschen aus dem Ausland – das ist ein Anteil an der Gesamtbevölkerung von 9,7 Prozent.