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Geflügelpest Frist für Freilandeier endet

Die Frist für die Umkennzeichnung von Frischeiern in Magdeburg läuft am 11. März ab.

Von Jana Heute 03.03.2017, 00:01

Magdeburg l „Eierei bei den Eierverpackungen“, so überschrieb der Lokalanzeiger am 23. Februar einen Beitrag zu den Folgen der Geflügelpest für den Verkauf von Frischeiern. Ein stichprobenartiger Test in mehreren Magdeburger Lebensmittelmärkten ergab, dass in vielen Geschäften offenbar noch Freilandeier als solche verkauft werden, obwohl die Legehennen auch in Sachsen-Anhalt schon seit Mitte November der Stallpflicht unterliegen – eine Folge der grassierenden, hochansteckenden Geflügelpest. Der Gesetzgeber hatte den Erzeugerbetrieben eine Schonfrist von 12 Wochen eingeräumt, in denen die Eier noch als Freilandeier deklariert und verkauft werden durften, obwohl sie es de facto gar nicht mehr waren. Diese Frist ist in Sachsen-Anhalt am 18. Februar abgelaufen. Trotzdem lagen danach noch regionale „Freilandeier“ in den Regalen. Darf das sein? Diese und weitere Leserfragen beantwortete auf Volksstimme-Anfrage Tanja Ries vom zuständigen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt.

Wie lange dürfen Eier, die vor dem 18. Februar 2017 gelegt wurden, noch – deklariert als „Freilandeier“ – an die Kunden verkauft werden?

Letztes Verkaufsdatum ist der 21. Tag nach dem Legen. Insofern können letztmalig am 11. März 2017 Freilandeier aus Sachsen-Anhalt verkauft werden.

Wie lange dauert es eigentlich, bis die Eier überhaupt in den Handel gelangen?

Die Eier müssen innerhalb von zehn Tagen nach dem Legen in einer zugelassenen Packstelle sortiert, gekennzeichnet und verpackt werden. Danach gelangen sie unmittelbar in den Handel.

Welche Mindesthaltbarkeitsdauer hat ein Ei?

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) der Eier darf 28  Tage nach dem Legen nicht überschreiten. Nach dem 18. Tag sind die Eier im Handel auf eine Temperatur von plus fünf Grad Celsius bis plus acht Grad Celsius zu kühlen. Bei Eiern der Güteklasse B ist statt des Mindesthaltbarkeitsdatums das Verpackungsdatum anzugeben.

Wie kann der Verbraucher feststellen, ob die Eier, die jetzt noch als Freilandeier deklariert sind, tatsächlich vor dem 18. Februar gelegt worden und damit (dank Ausnahmeregelung) noch richtig gekennzeichnet sind?

Die richtige Kennzeichnung der Eier kann der Verbraucher selbst nicht überprüfen. Die Eierverpackung enthält jedoch das MHD. Insofern ist eine indirekte Kontrolle der Eier möglich.

Wer kontrolliert, ob die Eier künftig korrekt als Eier aus Bodenhaltung gekennzeichnet werden?

Der Handelsklassenvollzug und damit die Kontrolle der Einhaltung der Vermarktungsnormen und insbesondere die Prüfung der richtigen Etikettierung obliegt seit 2010 den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Sollten die Märkte ihre Kunden informieren?

Die Kundeninformation obliegt dem Handel. Um eine einheitliche und praktikable Lösung für die Kennzeichnung und Printung von Eiern aus Freilandhaltung nach Ablauf dieser 12-Wochenfrist zu erhalten, hat der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e. V. in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft bei dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Zustimmung für die nachfolgende Vorgehensweise erhalten: Eierverpackungen, die ursprünglich für die Vermarktung von Freilandeiern vorgesehen waren, können weiterhin genutzt werden und mit einem Zusatzetikett mit eindeutigem Hinweis auf Bodenhaltung überklebt werden.Nach Ablauf der 12-Wochenfrist wird neben der Printung der Eier als Legeerzeugnisse aus der Bodenhaltung jede Verpackung mit einem eindeutig auf die Bodenhaltung hinweisenden Zusatzetikett mit dem Aufdruck „Vorübergehend zum Schutz unserer Legehennen Eier aus Bodenhaltung (mit Wintergartenauslauf)“ versehen. Zur Vermeidung von möglichen Irreführungen werden darüber hinaus auch alle Hinweise auf eine Freilandhaltung unkenntlich gemacht.

Das müsste ja nun nach und nach umgesetzt und in den Regalen sichtbar werden. Was können Sie Verbrauchern empfehlen?

Verbraucher sollten ihren Eierkonsum beibehalten und auf Bodenhaltungseier ausweichen.