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GerichtsurteilWelche Folgen hat Magdeburger Brückenstreit?

Wer wird die Verlängerung der Magdeburger Strombrücke bauen? Ein Gerichtsurteil soll Klarheit bringen - oder neue Fragen aufwerfen.

Von Rainer Schweingel 14.02.2019, 14:46

Magdeburg/Düsseldorf l Magdeburg braucht dringend einen zweiten leistungsfähigen und hochwassersicheren Elbübergang. Deshalb soll die Strombrücke über die Zollelbe und die Alte Elbe nach Cracau/Brückfeld verlängert werden. Die Planungen laufen seit Jahren. Doch ein Streit um die Auftragsvergabe verhindert bislang den Baustart.

In welche Richtung das Oberlandesgericht Düsseldorf am 20. März 2019 entscheiden wird, ist dem Vernehmen nach offen. Bei der Verhandlung am Mittwoch in Düsseldorf wurden alle Parteien gehört. Die Stadt Magdeburg als Auftraggeber. Der Baukonzern Strabag/Züblin als Auftragnehmer und das Unternehmen Hochtief, das sich gegen die Vergabe wehrt.

Das Gericht hat nun im Grundsatz zu entscheiden, ob die Vergabe an Strabag/Züblin rechtmäßig war oder nicht. Unstrittig dabei: Mit rund 86 Millionen Euro hatte Strabag das preiswerteste Angebot abgeben. Mitbewerber Hochtief wollte für rund 93 Millionen Euro bauen und unterlag. Hochtief war daraufhin aktiv geworden und hatte dem Strabag-Bieterkonsortium eine mangelhafte Referenzliste für vergleichbare Bauarbeiten attestiert. Dem Einspruch folgte die Vergabekammer in Bonn, wogegen nun Strabag vor Gericht zog. Am 20. März ist die Urteilsverkündung anberaumt.

Magdeburgs Baubeigeordneter Dieter Scheidemann (CDU) will nicht abschätzen, was am 20. März passiert. „Sie wissen ja, vor Gericht und auf hoher See ... Es wäre alles eine reine Spekulation. Deswegen können wir keine Aussagen treffen, wie das Gericht entscheiden wird.“

Auch vom Oberlandesgericht Düsseldorf gibt es keine inhaltlichen Angaben. Eine Sprecherin bestätigte gegenüber der Volksstimme nur den Termin der Urteilsverkündung am 20. März. Offen ist auch, welche Folgen die Gerichtsentscheidung haben wird. Wird die Auftragsvergabe an Strabag/Züblin bestätigt, könnte Baustart doch noch 2019 sein. Wird die Vergabe an den Konzern aufgehoben, stellen sich zwei neue Fragen: Ist damit automatisch Hochtief der Auftragnehmer? Oder muss komplett neu ausgeschrieben werden?

Magdeburgs Baubeigeordneter Dieter Scheidemann ist sich da auch nicht sicher: „Wir gehen davon aus, dass das Gericht dann den weiteren Verfahrensweg vorgibt.“ Ob gegen das Urteil noch einmal Rechtsmittel möglich sind, war am Donnerstag nicht zu klären.

Die Szenarien sind also unterschiedlich. Eines eint alle: Mit Mehrkosten ist zu rechnen. Da die Auftragsvergabe schon im Dezember 2017 erfolgte und die Baupreise weiter stiegen, ist mit Zuschlägen zu rechnen. Ob sich die Unternehmen an die Preise ihrer Angebote noch halten, ist unklar. Ein Strabag-Sprecher sagte der Volksstimme am Donnerstag: „Zu laufenden Verfahren geben wir grundsätzlich keine Stellungnahme ab.“

Muss ganz neu ausgeschrieben werden, dürfte noch mehr oben drauf kommen. Denn dieses Prozedere benötigt noch mehr Zeit.

Nach dem noch laufenden Tunnelbau, dessen Kosten von rund 50 Millionen Euro auf mindestens 140 Millionen Euro stiegen, hat Magdeburg mit dem Brückenstreit das nächste Großprojekt zu stemmen. Die Vermutung liegt nahe, dass auch hier die Kosten deutlich steigen. Die letzten Berechnungen lagen bei 107 Millionen Euro.