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Geschlossen Totenstille auf Sudenburger Friedhof

Die Tore auf dem Neuen Sudenburger Friedhof in Magdeburg bleiben bis 6. Januar verschlossen. Grund: Personalmangel.

Von Christina Bendigs 23.12.2015, 00:01

Magdeburg l Weihnachten, das ist eine Zeit, in der sich Menschen in besonderer Weise auch an ihre verstorbenen Angehörigen erinnern - zum Beispiel mit einem Besuch auf dem Friedhof. Doch auf einem der Magdeburger Friedhöfe, dem evangelischen Neuen Sudenburger Friedhof, wird dies in diesem Jahr nicht möglich sein. Er ist geschlossen. Hier herrscht ab heute Totenstille wider Willen.

Verärgert hat sich daher Leser Holger Idaschek an die Magdeburger Volksstimme gewendet. Für ihn ist das ein Ärgernis. Schließlich gingen manche Leute nicht so häufig zum Friedhof – und stünden dann zu Weihnachten vor verschlossenen Toren, traurig und enttäuscht. Und das, wo die Weihnachtszeit und der Jahreswechsel „tief verwurzelte Zeiten besonderer Gefühle“ seien.

Holger Idaschek: „Ich fordere die Kirchenleitung und Friedhofsverwaltung der Sankt Ambrosiusgemeinde daher auf, hier nach einer tragbaren, vor allem menschlichen und christlichen Lösung zu suchen und sich auf die Weihnachtsbotschaft zu besinnen.“ Das habe man wahrlich versucht, berichtet die zuständige Mitarbeiterin Annett Ullrich, die neben dem Neuen Sudenburger Friedhof auch den Alten Sudenburger Friedhof verwaltet, auf Nachfrage. Viele Bürger hätten sich bei ihr gemeldet und nachgefragt, erzählt sie. Aber die meisten, so sagt sie, hätten Verständnis gehabt.

Denn dass es zu dieser Situation kommen würde, sei nicht abzusehen gewesen. Der Mitarbeiter, der den Friedhof betreut, sei unerwartet wegen Krankheit außer Dienst. Dies zwinge die Friedhofsverwaltung zu dieser außergewöhnlichen Maßnahme.

Als Grundlage der Schließung wird die Friedhofssatzung herangezogen. Demnach können von der Friedhofsverwaltung Sonderregelungen getroffen werden. Das heißt, Friedhöfe können zur Abwendung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorübergehend geschlossen werden, berichtet Annett Ullrich, und verweist auch auf die Satzung der Landeshauptstadt Magdeburg: „Das ist auch ein Bestandteil der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Magdeburg.“