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Hochzeit Film ab! Aber nicht bei der Trauung

Es soll der schönste Tag im Leben werden. Doch bei Hochzeiten gibt es Einschränkungen im Trausaal, manchmal sogar ein Filmverbot.

Von Jana Heute 08.07.2016, 10:52

Magdeburg l Die Hochzeit – ein unvergessener Moment. Wirklich? Erinnerungen können verblassen, gerade auch die netten Details am Rande. „ Ich war bei der Trauung sowieso dermaßen aufgeregt. Ich habe kaum etwas mitbekommen“, schildert eine Volksstimme-Leserin und frischgebackene Ehefrau ihr jüngstes Trau-Erlebnis. Wie schön, wenn es dann im Nachhinein nicht nur Fotos, sondern auch bewegte Bilder von der Zeremonie gibt, so dass man sie später in Ruhe zu Hause noch mal genießen kann.

Doch daraus wurde für das Brautpaar nichts. Denn: Die Standesbeamtin wollte nicht, dass die Trauung mit der Videokamera gefilmt wird. Enttäuschung machte sich breit. Und ein gewisses Unverständnis. Schließlich müssen Brautpaare für die Buchung des Standesbeamten zahlen. „Und wir wollten den Film doch nur für private Zwecke nutzen“, sagt die junge Frau.

Aber es blieb beim Videoverbot mit Abstrichen. Nur der Einzug des Brautpaares ins Trauzimmer und das Eheversprechen durften gefilmt werden. Sequenzen, mehr nicht. Aber warum diese Einschränkungen?

Das Filmen der Mitarbeiter berühre ein Persönlichkeitsrecht, sagt Stadtsprecherin Kerstin Kinszorra. Das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) regelt das Recht am eigenen Bild. Danach dürfen Abbildungen einer Person nur verbreitet werden, wenn deren Einwilligung vorliegt, betont sie. Das Filmen während einer Trauung betreffe die Persönlichkeitsrechte aller Anwesenden. „Ein Standesbeamter legt dieses Recht nicht dadurch ab, dass er ein Amt wahrnimmt, bei dem ein großes Interesse besteht, möglichst den Moment in Bild und Ton festzuhalten“, argumentiert die Stadtsprecherin.

Um Missverständnisse am Tag der Eheschließung zu vermeiden, werde den Brautpaaren schon bei der Anmeldung u. a. der schriftliche Hinweis gegeben, dass der jeweilige Standesbeamte zu fragen ist, ob er das Filmen gestattet („Mit Bezug auf Art. 2 Grundgesetz und §§ 22, 33 Kunsturhebergesetz fragen Sie bitte den Standesbeamten, der Ihre Eheschließung durchführt, ob Bild- und Tonaufzeichnungen möglich sind.“).

Eine pauschale Erlaubnis oder ein Verbot gebe es nicht, da das jeder Standesbeamte für sich entscheiden könne, so Kinszorra weiter. Es sei zwar richtig, dass das Brautpaar eine Gebühr für die Amtshandlung „Eheschließung“ oder „Begründung einer Lebenspartnerschaft“ zahle. „Diese Zahlung beinhaltet aber nicht die Entlohnung für Fotoaufnahmen und somit nicht die Zustimmung zu diesen.“

Es gebe keine Stelle, die den Standesbeamten anweisen könne, sich während seiner Arbeit filmen zu lassen. Wenn mit den Standesbeamten vorab Absprachen geführt werden können, sollen die Paare davon Gebrauch machen und die Details im persönlichen Gespräch klären, empfiehlt Kinszorra.

Es gebe eine Jahresplanung für den Einsatz der Standesbeamten. Es könne aus verschiedenen Gründen im Laufe des Jahres zu Änderungen kommen. „Daher empfehlen wir, zeitnah die Standesbeamtinnen oder Standesbeamten zu kontaktieren. Die Mitarbeiter, bei denen die Ehe oder Lebenspartnerschaft angemeldet wurde, können Auskunft geben, wer im Einsatz ist“, so die Sprecherin.

Während es beim Filmen also letztlich Glückssache ist, ob der Standesbeamte dazu seinen Segen gibt, macht das Fotografieren für den privaten Gebrauch keine Probleme. Das sei sogar erwünscht, heißt es.

Meist würden professionelle Fotografen gebucht. Bis auf wenige wüssten die Fotografen, wie sie sich während der Eheschließung verhalten müssen. Es gebe sehr kreative Fotografen, die den Trausaal mal kurz umdekorieren möchten, um die Hochzeit in Szene zu setzen. „Da greift der Standesbeamte auch mal ein und erinnert an den eigentlichen Kern einer Trauung.“