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Hundehaufen Magdeburg bittet Hundehalterin zur Kasse

Eine Magdeburgerin hatte ihren Hund nicht angeleint. Am Ende eröffneten Ordnungsamtsmitarbeiter gegen die Frau fünf Bußgeldverfahren.

Von Martin Weigle 20.01.2020, 14:06

Magdeburg l Dass sie ihren Hund beim Spaziergang nicht an der Leine geführt hat, kommt einer Magdeburgerin teuer zu stehen. Die 22-Jährige wurde am 15. Januar 2020 von Mitarbeitern des Ordnungsamtes in der Karl-Schmidt-Straße angesprochen, weil sie ihren Hund nicht angeleint hatte.

Während der Aufnahme der Personalien der Frau verrichtete ihr Hund sein Geschäft. Die Hinterlassenschaften des Hundes konnte die Halterin nicht beseitigen, da sie die dazu notwendigen Utensilien nicht dabei hatte. Des Weiteren stellte sich heraus, dass der Hund keinen Chip trägt und die Halterin seit sechs Jahren die gesetzlich vorgeschriebene Hundesteuer nicht bezahlt hatte. Auch eine Haftpflichtversicherung für den Vierbeiner konnte die Frau nicht nachweisen.

Die Mitarbeiter des Ordnungsamts leiteten wegen der Verstöße insgesamt fünf Bußgeldverfahren gegen die 22-jährige Hundehalterin ein. Sie muss die Hundesteuer der vergangenen sechs Jahre nachzahlen. Laut Auskunft des Ordnungsamts Magdeburg hätte die junge Frau jährlich 96 Euro Steuern für ihren Hund bezahlen müssen. Auf die Halterin kommt jetzt eine Nachzahlung von 576 Euro zu. Nach dem Landeshundegesetz sind eine Haftpflichtversicherung und Chip für Hunde in Sachsen-Anhalt vorgeschrieben.

Das Ordnungsamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Hundekot auf allen öffentlichen Straßen, Wegen, Wiesen, Plätzen und Grünanlagen im Stadtgebiet umgehend beseitigt werden muss. Bereits ein erster Verstoß, vor allem auf Spielplätzen, kann mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet werden. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach Ort der Verunreinigung und Häufigkeit der Tat. Hundekot kann in jedem öffentlichen Papierkorb oder im Hausmüll entsorgt werden.