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Immobilien Kein Plan für sozialen Magdeburger Wohnraum

Braucht Magdeburg mehr sozialen Wohnraum? Nein, meint die Stadt. Allerdings müsse auf eine soziale Mischung geachtet werden.

Von Christina Bendigs 19.09.2018, 01:01

Magdeburg l Der Bedarf an sozialem Wohnraum ist in Magdeburg gedeckt. Zu diesem Ergebnis kommt Dieter Scheidemann als Baubeigeordneter in einer Stellungnahme der Stadtverwaltung. Er reagiert damit jetzt auf einen Antrag der Stadtratsfraktion Die Linke/future! vom Mai 2018.

Damals wurde die Stadtverwaltung Magdeburg beauftragt, bis September 2018 gemeinsam mit der kommunalen Wohnungsgesellschaft Wobau einen Maßnahmeplan für einen geförderten kommunalen und sozialen Wohnungsbau aufzustellen. Nach der Analyse der Situation kommt Dieter Scheidemann allerdings zu dem Ergebnis, dass derzeit und in Zukunft „keine Engpässe, auch nicht an preiswertem Wohnraum, auszumachen sind“. Insofern sei ein Maßnahmeplan nicht notwendig.

Er zitiert zudem eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung, nach der Magdeburg im Vergleich mit anderen deutschen Großstädten eine besonders gute Versorgungslage vorzuweisen habe, auch im Bereich unterer Einkommensklassen. In der Überarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes werde dem Thema jedoch besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Peter Lackner als Chef der Magdeburger Wohnungsbaugesellschaftt bestätigt: Es gebe genügend Wohnungen im unteren Preissegment. Allerdings würden sich diese in bestimmten Stadtteilen konzentrieren. Gerade in den Plattenbausiedlungen aus DDR-Zeiten sei günstiger Wohnraum zu haben, im Kannenstieg und in Reform zum Beispiel.

Wichtig sei, eine soziale Durchmischung hinzubekommen. Hier sei der Stadtumbau in Neu-Olvenstedt ein Beispiel, das europaweit Aufmerksamkeit erhält. Durch den Rückbau von Plattenbauten und die Erschließung von Eigenheimgebieten sei dort eine gute soziale Durchmischung erreicht worden.

Lackner sagt, dass der Umbau jedoch nicht das einzige Mittel sei, um eine soziale Durchmischung zu erreichen. Statt in Stadtumbau zu investieren, könnte die Stadt Magdeburg auch die Kosten für die Unterkunft, auf die Empfänger von Sozialleistungen wie Hartz IV Anspruch haben, heraufsetzen. Diese Kosten legt die Stadtverwaltung fest.

Die aktuellen Kosten wurden 2014 errechnet, 2016 wurden sie noch einmal überprüft. Inzwischen ist der Bemessungszeitraum von vier Jahren fast abgelaufen, so dass die Firma „Analyse und Konzept“ erneut beauftragt wurde, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten, berichtete Sozialbeigeordnete Simone Borris auf Nachfrage. Sie geht davon aus, dass die Bemessungsgrenzen nach oben korrigiert werden, vor allem im Bereich besonders kleiner und besonders großer Wohnungen.

Geprüft werden soll auch, ob sich Wohnungen in einem entsprechenden Preissegment in bestimmten Stadtteilen konzentrieren. Sie betont, dass die Zahlen nicht aus der Luft gegriffen seien, sondern auf einer intensiven Analyse des Wohnungsmarktes beruhen. Die Höhe wird jeweils vor Ort mit einer Unterkunftsrichtlinie festgelegt. „Es ist eben ein Unterschied, ob man in Schönebeck oder Magdeburg lebt“, sagt Simone Borris.

Peter Lackner ist der Überzeugung, dass auch der Neubau von höherpreisigen Wohnungen nicht verteufelt werden sollte. Denn durch diese Neubauten komme Bewegung in den Markt, andere Wohnungen für Einkommen im unteren Preissegment würden dadurch frei werden.

Als schwierig erachtet er die teils starren Richtlinien bei der Genehmigung von Wohnraum, die bestimmte Sonderfälle nicht berücksichtigten. Für hochbetagte Menschen müsse es Ausnahmeregelungen geben, wenn der Ehepartner verstirbt. Alleinerziehende mit Kindern müssten pro Kind eine gewisse Quadratmeterzahl zuerkannt bekommen, damit der Alleinerziehende, der zum Beispiel ein Mädchen und einen Jungen hat, auch für jedes Kind ein Zimmer zur Verfügung haben könnte.

Die aktuelle Richtlinie sieht für einen Drei-Personen-Haushalt eine Wohnung von maximal 70  Quadratmetern vor für maximal 418,16  Euro Kaltmiete (Heizkosten kämen gesondert hinzu). Hier sei aber die Politik gefragt, entsprechende Bestimmungen zu ändern.

Die Stellungnahme der Stadtverwaltung und der Ursprungsantrag sind am 20. September 2018 Thema im Stadtrat. Die Sitzung beginnt um 14  Uhr im Rathaus.