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Immobilien Weiter Wohnverbot in Magdeburger Hafenmühle

Aus der abgebrannten Hafenmühle in Magdeburg können noch immer keine Wohnungen werden. Dafür fehlt ein neuer Bebauungsplan.

Von Stefan Harter 30.04.2020, 01:01

Magdeburg l Fast genau zehn Jahre ist es jetzt her, dass ein Großbrand die alte Hafenmühle in der Alten Neustadt in Magdeburg in weiten Teilen zerstörte. Von „heißem Abriss“ war damals die Rede, ein Täter wurde aber nie ermittelt. Seitdem verfällt die Ruine an der Hafenstraße zusehends.

Dabei gibt es durchaus Interessenten, die das um 1900 erbaute Industriegebäude sanieren und einer neuen Nutzung zuführen wollen. Vor gut zwei Jahren hatte der bisherige Eigentümer, Georg Beckers, den Verkauf der Hafenmühle an einen Investor vermeldet. Doch aus dessen Plänen für Loftwohnungen ist offensichtlich nichts geworden.

Grund ist das fehlende Baurecht für eine Wohnnutzung. Denn nur so könnte die Hafenmühle noch rentabel instandgesetzt werden. Doch aktuell ist dort nur eine Gewerbenutzung erlaubt. Als der potenzielle Käufer das von der Stadtverwaltung Magdeburg erfuhr, habe er einen Rückzieher gemacht und ist vom Kauf zurückgetreten, berichtet Georg Beckers auf Volksstimme-Nachfrage.

Dabei habe man ihm früher seitens der Verwaltung eine Wohnnutzung von 40 Prozent der Fläche in Aussicht gestellt, sagt der Immobilieneigentümer, dem in Alte Neustadt auch zahlreiche Grundstücke an der Sieverstorstraße gehör(t)en. Er hatte sich damals das „herrenlose“ Grundstück der Hafenmühle angeeignet.

Doch der nun vorgelegte, überarbeitete Bebauungsplan „Südlich Hafenstraße“ schließt die Möglichkeit von Wohnungen in der Hafenmühle weiterhin kategorisch aus. Laut B-Plan gilt das Grundstück an der Ecke Hafenstraße/ Theodor-Kozlowski-Straße weiter als eingeschränktes Gewerbegebiet. Bestenfalls Betriebswohnungen seien demnach möglich. Gewinnträchtige Eigentumswohnungen im Industriedenkmal kann es aber damit nicht geben.

„Absurd“ findet Georg Beckers die Argumentation der Stadt, die sich auf den Lärmschutz und die bestehenden Betriebe in der Umgebung beruft. Direkt gegenüber dem Grundstück steht die „Röstfein“-Kaffeefabrik, in einiger Entfernung mahlen die Anlagen der Magdeburger Mühlenwerke. Beide sollen durch eine mögliche Wohnnutzung und dadurch notwendige Schallschutzmaßnahmen nicht eingeschränkt beziehungsweise benachteiligt werden.

Unklar sei es für Georg Beckers dann aber, warum die Fabrikantenvilla direkt neben der Hafenmühle zu Wohnzwecken saniert werden durfte. Und daneben gibt es weitere Wohnhäuser.

Es bleibe ihm nun nichts weiter übrig, als die Entscheidung der Verwaltung zu akzeptieren. Beckers hofft nun, dass er womöglich doch noch einen Investor findet, der das Grundstück rein gewerblich nutzen möchte. Das sei aber schwierig, wie er selbst einräumt.

Der neue Bebauungsplan muss noch auf der Mai-Sitzung 2020 des Stadtrates beschlossen werden.