1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Magdeburg
  6. >
  7. Narrenfreiheit für Radfahrer in Magdeburg

Keine KontrollenNarrenfreiheit für Radfahrer in Magdeburg

Radfahrer in Magdeburg werden nicht vom Stadtordnungsdienst kontrolliert. Das könnte sich bald ändern.

Von Christina Bendigs 13.09.2017, 01:01

Magdeburg l Narrenfreiheit für Radfahrer? Zumindest aus Sicht der Stadtverwaltung Magdeburg dürfte das zutreffen. Denn wie aus einer Stellungnahme der Verwaltung hervorgeht, kontrolliert der Stadtordnungsdienst Radfahrer aktuell nicht.

Hintergrund dieser Stellungnahme ist eine Anfrage der Fraktion CDU/FDP/BfM, die im Stadtrat Magdeburg wissen wollte, inwiefern Radfahrern, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten, entgegengewirkt wird. „Gerade in der Frühlings- und Sommerzeit gibt es in Magdeburg ein erhöhtes Aufkommen von Radfahrern“, heißt es in der Anfrage.

Viele Radfahrer hielten sich auch an die Verkehrsregeln. Dennoch gebe es zunehmend mehr, die die Regeln missachten und teils aggressiv auf dem Fußweg oder in die verkehrte Fahrtrichtung fahren würden. Dadurch würden die anderen Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, andere Radfahrer, aber auch abbiegende Autofahrer gefährdet.

Die Stadtverwaltung Magdeburg kennt das Problem, schreibt Ordnungsbeigeordneter Holger Platz in der Stellungnahme der Verwaltung. Warum der Stadtordnungsdienst die Radfahrer nicht kontrolliert, begründet er mit der Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Demnach sei dafür „ausschließlich die Polizei zuständig“.

Im Zusammenhang mit der derzeit diskutierten zukünftigen Ausrichtung des ordnungsamtlichen Außendienstes und einer ganzheitlichen Zusammenarbeit mit Polizeivollzugsbeamten sollen jedoch auch solche Zuständigkeitsfragen und fehlende Befugnisse geklärt werden.

Nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog handelt es sich bei Verstößen von Radfahrern zumeist um geringfügige Ordnungswidrigkeiten. Das unerlaubte Fahren auf dem Gehweg kostet 15 Euro, mit Behinderung anderer 20  Euro und mit Gefährdung 25  Euro Verwarngeld. Fahren Radfahrer in die falsche Richtung, kostet das ein Verwarngeld in Höhe von 20 bzw. 25  Euro.

Ein Brennpunkt für Radfahrer und Fußgänger ist die Elbpromenade am Schleinufer. Hierzu liegt der Verwaltung ebenfalls ein Prüfauftrag vor, wie die Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern in dem Bereich minimiert werden können.