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Körperverletzung Mann muss 321 Tage ins Gefängnis

In Magdeburg haben Bundespolizisten einen Mann aufgegriffen, der Passanten bedrohte und gegen den ein Haftbefehl vorlag.

15.03.2018, 10:36

Magdeburg (ag) l Am 14. März 2018 wurde eine Streife der Bundespolizei gegen 19.30 Uhr im Hauptbahnhof Magdeburg von einem 41-Jährigen angesprochen, der angab, soeben bedroht und genötigt worden zu sein. Der Geschädigte konnte den Bundespolizisten die Person zeigen, die sich noch unmittelbar vor dem Bahnhof befand.

Bei der Kontrolle der Identität des Peinigers, einem 39-Jährigen, und des Abgleiches seiner Daten im polizeilichen Informationssystem stellte sich heraus, dass gegen diesen ein offener Haftbefehl vorlag. Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde er im Jahr 2010 vom Landgericht Magdeburg zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Diese Strafe wurde noch vor ihrem Ablauf ausgesetzt.

Da der 39-Jährige aber immer wieder polizeilich in Erscheinung getreten ist, wurde die Strafaussetzung widerrufen und er muss die restliche Strafe von 321 Tagen ebenfalls im Gefängnis verbringen. Zudem suchte ihn noch die Staatsanwaltschaft Dessau wegen eines Verfahrens wegen Erschleichens von Leistungen.

Bei der Eröffnung des Haftbefehls gegen den 39-jährigen Mann wurde dieser aggressiv, wehrte sich gegen die Maßnahmen der Bundespolizisten und versuchte, diese zu bespucken. Ihm wurden Handfesseln angelegt und er wurde zur Wache der Bundespolizei verbracht.

Den angetrunkenen Mann, mit einem Atemalkoholwert von 1,9 Promille, erwarten nun neben seinem mehrmonatigen Gefängnisaufenthalt auch neue Strafanzeigen wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.